Hier finden Sie in Kürze die Informationen zu Verbandsausschusswahl, die satzungsgemäß im Oktober 2020 stattfinden wird.
Aktuelle Maßnahmen aufgrund der Corona-Pandemie
Aufgrund der aktuellen Lage haben wir Maßnahmen für die Ausschusswahl vom 26.10. bis 30.10.2020 zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 ergriffen. Hierfür geltenden folgende Regeln:
1. Der Mindestabstand von 1,5 Metern zu allen anderen Personen ist sowohl in den Fluren, im Wahlbüro als auch in der Warteschlange vor dem Gebäude einzuhalten.
2. Im Wahlbüro sind die Abstände durch Markierungen auf dem Boden abgeklebt.
3. Im gesamten Verbandsgebäude sowie in der Warteschlange vor dem Gebäude besteht die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung bzw. eines das Gesicht vollständig abdeckenden Visiers.
4. Die Mund-Nase-Bedeckung kann vorübergehend abgelegt werden, wenn dies zur Kom-munikation mit einem gehörlosen oder schwerhörigen Menschen zwingend erforderlich ist. Der Mindestabstand ist hierbei einzuhalten.
5. Vor dem Betreten des Gebäudes bzw. vor Öffnen der Eingangstüre sind die Hände mit dem zur Verfügung gestellten Händedesinfektionsmittel zu desinfizieren.
6. Im Wahlbüro wird für ausreichend Belüftung gesorgt.
7. Zur Stimmabgabe wird jedem Wähler ein desinfizierter Kugelschreiber zur Verfügung gestellt.
8. Während eines Wahltages werden alle Kontaktflächen (Tische, Türgriffe, Treppengelän-der, Lichtschalter, Wahlurne) in regelmäßigen Intervallen gereinigt bzw. desinfiziert.
9. Zur einfachen Rückverfolgbarkeit bewahrt der Verband für vier Wochen nach der Wahl die Kontaktdaten der anwesenden Wähler und Besucher in einer separaten Liste (Name, Adresse, Telefonnummer, Zeitraum des Aufenthalts) auf, um im Falle einer Infizierung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 sämtliche Personen der unteren Gesundheitsbehörde mit Kontaktdaten benennen zu können.
Die Maßnahmen hängen am Verbandsgebäude in Grefrath mehrfach aus und können auch heruntergeladen werden.
Allgemeine Informationen
(werden jeweils baldmöglichst zur Verfügung gestellt)
- Ladung zur Wahl (Bekanntmachung Amtsblatt der Bezirksregierung Düsseldorf vom 23.07.2020)
- 50 Fragen & Antworten zur Ausschusswahl 2020 (FAQ) (pdf)
- PowerPoint-Präsentation mit Informationen zur Wahl (pdf)
- PowerPoint-Präsentation mit Informationen zur Wahl (Video)
- Pressemitteilung vom 20.07.2020 (pdf)
- Pressemitteilung vom 25.08.2020 (pdf)
Benennung von Wahlkandidaten
Vom 23.07.2020 bis einschließlich 27.09.2020 können Sie sich schriftlich oder in Textform als Wahlkandidaten benennen. Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, können Sie sich Formblätter (Verwendung ist freiwillig) herunterladen.
- Formular Benennung Wahlkandidat Stimmgruppe II (Erschwerer und Vorteilhabende) (pdf)
- Formular Benennung Wahlkandidat Stimmgruppe III (Uferanlieger) (pdf)
Liste der benannten Wahlkandidaten
Die Liste der benannten Wahlkandidaten liegt ab heute im Verbandsgebäude zur Einsicht aus. Gerne können Sie diese Liste auch hier ansehen und herunterladen.
Bis einschließlich 11.10.2020 können Sie schriftlich oder in Textform Einwendungen gegen die Liste der benannten Wahlkandidaten beim Verband einreichen Die Einwendung ist zu richten an den Vorstandsvorsitzenden Peter Joppen in seiner Funktion als Wahlleiter. Eine Einwendung ist sinnvoll, wenn Sie der Meinung sind, dass ein dort eingetragener Wahlkandidat nicht wählbar ist oder ein Kandidat, der sich benannt hat, dort nicht aufgelistet ist. Es steht Ihnen natürlich frei, auch aus sonstigen Gründen eine Einwendung zu erheben.
Über die Einwendungen entscheidet der Wahlvorsteher (=Vorstandsvorsitzende) nach Ablauf der Einwendungsfrist.
- Gesamtliste über alle Stimmgruppen
- Stimmgruppe I a) bis I g) (Städte und Gemeinden)
- Stimmgruppe II (Erschwerer und Vorteilhabende)
- Stimmgruppe III (Uferanlieger)
- Stimmgruppe IV (Niersverband)*
*Der Niersverband hat bis zum Ablauf der Frist keinen Wahlkandidaten benannt, so dass hier keine Liste existiert.
Stimmabgabe
Ab dem Ablauf der Frist zur Erhebung von Einwendungen gegen die Wahl erstellt der Verband die Stimmzettel für die einzelnen Stimmgruppen. Diese können heruntergeladen und ausgefüllt werden. Eine wirksame Einreichung der Stimmzettel ist allerdings erst ab dem 26.10.2020, 9:00 Uhr möglich.
- Formular zur Erteilung einer Vollmacht zur Stimmabgabe (pdf)
- Stimmzettel Stimmgruppe II (Erschwerer und Vorteilshabende) (pdf)
- Stimmzettel Stimmgruppe III (Uferanlieger) (pdf)
Wahlergebnis
Unmittelbar nach Ablauf der Frist zur Stimmabgabe wurden die eingegangenen Stimmzettel ausgezählt und eine Niederschrift über die Wahl gefertigt. Nach Ablauf der Frist zur Annahme der Wahl für alle Kandidaten wird die Niederschrift und das endgültige Wahlergebnis hier veröffentlicht.
- Niederschrift über das Wahlergebnis (pdf)
- Endgültiges Wahlergebnis nach Ablauf der Frist zur Annahme der Wahl (pdf)