Die Finanzierung erfolgt im Wesentlichen über Beiträge der Mitgliedskommunen. Diese legen die Kosten in der Regel auf Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer um.
Die Kosten orientieren sich unter anderem an Flächengröße, Nutzungsart und Versiegelungsgrad.
Ein Erschwernisbeitrag wird erhoben, wenn Gewässer nicht frei zugänglich sind, Maschinen nicht eingesetzt werden können und/oder zusätzlicher Aufwand entsteht. Der Erschwernisbeitrag dient somit dem fairen Ausgleich von Mehrkosten.