Wir sind mitgliedschaftlich organisiert. Dies bedeutet, dass die jeweiligen Mitglieder über bestimmte Punkte unserer Aufgabenerfüllung über Organe mitbestimmen können. Die innere Struktur wird – im Rahmen der Vorgaben des WVG – in unserer Satzung festgelegt. (>> Infoblatt Organigramm Verband)
Organe
Wir haben zwei Organe, den Verbandsausschuss und den Vorstand. Durch beide werden die Mitgliederinteressen vertreten.
Verbandsausschuss
Der Verbandsausschuss wird von den Mitgliedern nach einem in der Satzung geregelten Wahlverfahren gewählt. Er besteht aus 21 Ausschussmitgliedern. In den Verbandsausschuss können nur Mitglieder des Verbandes gewählt werden. Dies gewährleistet, dass die Interessen der Mitglieder im Ausschuss vertreten werden. Die Anzahl der Stimmen, mit denen jedes Mitglied wählen kann, hängt von der Beitragshöhe (Städte und Gemeinden sowie Erschwerer/Vorteilhabende) bzw. der Anliegerlänge an einem zur Unterhaltungspflicht des Verbandes gehörenden Gewässer (Uferanlieger) ab.
Die Wahlen zum Verbandsausschuss findet alle 5 Jahre statt. Die letzte Wahl fand im Oktober 2020 statt.
Der Verbandsausschuss trifft die wesentlichen Entscheidungen über die Ausrichtung des Verbandes, in dem er jährlich den Haushalt beschließt und Beschlüsse über Satzungs- und Veranlagungsregeln fasst. Der Verbandsausschuss setzt sich wie folgt zusammen:
Mitglied* | Rang |
---|---|
Stimmgruppe I a) (Willich) | |
Annika Riedel | 1 |
Andreas Müller | 2 |
Gregor Nachtwey | 3 |
Andreas Hans | 4 |
Klaus Behrla | 5 |
Nanette Amfaldern | 6 |
Stimmgruppe I b) (MG, Kaarst, Meerbusch, Korschenbroich) | |
Olaf Holtrup | 1 |
Uwe Schielke | 2 |
Stimmgruppe I c) (Viersen) | |
Daniel Kämmer | 1 |
Margot Vogels | 2 |
Michael Dienstbier | 3 |
Kai Nicolas Gröne | 4 |
Markus Kampe | 5 |
Christoph Vitt | 6 |
Carsten Cox | 7 |
Stimmgruppe I d) (Grefrath, Nettetal) | |
Norbert Enger | 1 |
Stimmgruppe I e) (Tönisvorst, Krefeld) | |
Nicole Waßen | 1 |
Jörg Friedenberg | 2 |
Andrea Laarmanns | 3 |
Wernher Blomenkamp | 4 |
Maik Giesen | 5 |
Hans Joachim Kremser | 6 |
Stimmgruppe I f) (Kempen) | |
Torsten Schröder | 1 |
Andreas Drathen | 2 |
Martin Kammann | 3 |
Stimmgruppe I g) (Wachtendonk, Straelen) | |
Knut Lindemann | 1 |
Franz Erwin Sebastian Kösters | 2 |
Thomas Linßen | 3 |
Stimmgruppe II (Erschwerer und Vorteilhabende) | |
Willi Waerdt | 1 |
Matthias Steves | 2 |
Heinz-Albert Küsters | 3 |
Willi Draack | 4 |
Stimmgruppe III (Uferanlieger) | |
Willi Weyer | 1 |
Christoph Tenhaef | 2 |
Hand Gerd Buschhaus | 3 |
Hans-Peter Rippers | 4 |
Peter Mertens | 5 |
Wilhelm Siepen | 6 |
Matthias Funken | 7 |
Thomas Hannen | 8 |
Hans-Josef Heitfeld | 9 |
Stefan Küppers | 10 |
Helmut Oellers | 11 |
Dr. Michael Heintges | 12 |
Heinz Peter Köttelwesch | 13 |
Markus Grips | 14 |
Stimmgruppe IV (Niersverband) | |
Dr. Wilfried Manheller | 1 |
Sabine Brinkmann | 2 |
Kai Sobottka | 3 |
* Die fett gedruckten Zahlen in der Spalte „Rang“ sind die als ordentliche Mitglieder gewählten, die anderen die Vertreter, jeweils in der Reihenfolge ihres Ranges.
Hinweis: Wenn Sie die Namen der Organmitglieder anklicken, erhalten Sie die dem Verband gegenüber erteilten Auskünfte der Organmitglieder gem. § 16 KorruptionsBG NW. Bitte beachten Sie, dass die Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der Informationen beim Organmitglied liegt.
Vorstand
Der Verbandsausschuss wählt den sechsköpfigen Vorstand und daraus den Vorstandsvorsitzenden und den Stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden. Auch in den Vorstand können – von einem ggf. zusätzlichen Vorstandsvorsitzenden abgesehen – nur Verbandsmitglieder gewählt werden. Im Vorstand sind ebenfalls alle Mitgliedergruppen vertreten.
Wir werden vom Vorstandsvorsitzenden vertreten. Im Rahmen der laufenden Verwaltung vertritt unser Geschäftsführer den Verband, der auch Dienstvorgesetzter unserer Mitarbeiter ist. Die aktuelle Amtsperiode des Vorstandes endet nach den Übergangsregelungen der neuen Satzung im Dezember 2022.
Ordentliches Mitglied | Mitgliedsgruppe | Stellvertretendes Mitglied |
Josef Heyes | Städte und Gemeinden | Stephan Kahl |
Georg Gellissen (Stellvertr. Vorstandsvorsitzender) | Städte und Gemeinden | Wolfgang Halberkann |
Hans-Josef Aengenendt | Städte und Gemeinden | Franz Josef Delbeck |
Heinz-Josef Deutzkens | Erschwerer und Vorteilhabende | Ludger Straeten |
Peter Joppen (Vorstandsvorsitzender) | Uferanlieger | Hans Pascher |
Heinz Wilhelm Heitzer | Uferanlieger |
Hinweis: Wenn Sie die Namen der Organmitglieder anklicken, erhalten Sie die dem Verband gegenüber erteilten Auskünfte der Organmitglieder gem. § 16 KorruptionsBG NW. Bitte beachten Sie, dass die Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der Informationen beim Organmitglied liegt.
Mitglieder
Unsere Mitglieder sind zum einen die Städte und Gemeinden, deren Gebiet ganz oder zum Teil zum Verbandsgebiet gehört. Zum anderen sind dies aber auch sogenannte Erschwerer und Vorteilhabende sowie die Uferanlieger und der Niersverband.
Kommunale Mitglieder
Verbandsangehörende Kommunen sind die Städte Kaarst, Kempen, Korschenbroich, Krefeld, Meerbusch, Mönchengladbach, Nettetal, Straelen, Tönisvorst, Viersen und Willich sowie die Gemeinden Grefrath und Wachtendonk.

Niersverband
Der Niersverband als gesetzlicher Wasserverband und Unterhaltungspflichtiger für die Niers ist ebenfalls Mitglied. Sein Verbandsgebiet (grün schraffierte Fläche) grenzt im Süden an das Verbandsgebiet des Erftverbandes an und reicht im Norden bis zur Mündung der Niers in die Maas.
Uferanlieger
Die Mitgliedschaft der übrigen Mitglieder begründet sich in der besonderen Betroffenheit dieser Gruppen von der Verbandsarbeit und ist zum Teil historisch gewachsen. Insbesondere die Gewässereigentümer (=Eigentümer von Grundstücken, auf denen Gewässer verlaufen) und die Eigentümer der unmittelbar daran anschließenden Grundstücke (=Gewässeranlieger) profitieren von einer guten Unterhaltungsarbeit, würden aber genauso unter einer evtl. unzureichenden Arbeit leiden. Sie müssen zudem die Nutzung ihrer Flächen zum Zwecke der Unterhaltung dulden und haben daher ein besonderes Mitspracherecht bei uns.
Erschwerer und Vorteilhabende
Erschwerer sind diejenigen Eigentümer von Grundstücken und Anlagen, die die Unterhaltung über die bloße Beteiligung am natürlichen Abflussvorgang hinaus erschweren, während Vorteilhabende die jeweiligen Eigentümer von Anlagen sind, die aus der Durchführung der Verbandsaufgaben einen Vorteil haben oder zu erwarten haben bzw. denen der Verband die Pflicht zur Unterhaltung ihrer Anlagen erleichtert oder abnimmt.