Projekte & Aktionen

 

Wir haben im Rahmen der geltenden Gesetze die Aufgabe, die Unterhaltung und den Ausbau der von uns zu unterhaltenden und auszubauenden Gewässer so zu gestalten, dass diese die Ziele des WHG erreichen. Da es sich bei unseren Gewässern ausnahmslos um künstliche oder erheblich veränderte Gewässer handelt, müssen diese so unterhalten und ausgebaut werden, dass ein gutes ökologisches und chemische Potential  erreicht wird (§ 27 Abs. 2 WHG). Das GÖP (=Gutes ökologisches Potential) bezeichnet den ökologischen Zustand, der erreichbar ist, wenn alle Maßnahmen durchgeführt wurden, die ohne signifikant negative Einschränkungen der am Gewässer bestehenden und die künstlichen bzw. erheblich veränderten Eigenschaften verursachenden Nutzungen durchführbar sind. Dies bedeutet konkret, dass ein Gewässer dann ein gutes ökologisches Potential erreicht hat, wenn an dem jeweiligen Gewässer alle diejenigen Maßnahmen umgesetzt wurden, die unter Berücksichtigung der an das Gewässer herangetragenen Nutzungen (Landwirtschaft, Bebauung, Freizeitnutzung, Entwässerung angrenzender Flächen) durchführbar sind und zu einem besseren ökologischen Zustand führen.

Um dies zu erreichen, müssen viele der vorhandenen Gewässer ganz oder teilweise ausgebaut bzw. umgebaut werden. Sowohl im Rahmen der Gewässerunterhaltung als auch im Rahmen von Gewässerausbaumaßnahmen sind dazu in den nächsten Jahren eine Vielzahl von kleinen und größeren Maßnahmen durchzuführen.

Konkret für die nächsten Jahre geplante Maßnahmen im Verbandsgebiet
Konkret für die nächsten Jahre geplante oder bereits umgesetzte Maßnahmen im Verbandsgebiet

Gleichzeitig versuchen wir im Rahmen der ohnehin erforderlichen Ausbaumaßnahmen auch das Hochwasserrisiko zu senken. Weitergehende Informationen zu den Hochwasserrisiken erhalten Sie auf der vom Land NRW betriebenen Seite http://www.flussgebiete.nrw.de/. Dort können Sie auch die jeweils aktuellen Hochwassergefahrenkarten herunterladen.

Ein Beispiel dafür, dass Hochwasserrisikominimierung und ökologischer Umbau der Gewässer Hand in Hand gehen können, ist die Anlegung von Auen. Die ursprünglichen niederrheinischen Gewässer waren solche, die in Auen entsprangen und von dort das ganze Jahr über mit Wasser versorgt wurden. Auen wiesen hohe Grundwasserstände und damit wechselnde Wasserstände auf. Sie waren in der Lage kurzfristig große Wassermengen zu speichern und diese Wassermengen langsam wieder abzugeben. Der Verlust dieser Auen und damit der Wegfall von Retentionsraum erhöht das Hochwasserrisiko und die Schäden, die durch Hochwasser verursacht werden. Die Neuschaffung von Auen (Primär- oder Sekundärauen) führt zu einer Annäherung der Gewässer an ihren natürlichen Zustand und damit zu einer ökologischen Verbesserung der Gewässer. Gleichzeitig werden Hochwasserwellen zeitlich gestreckt, Wasser kann zwischengespeichert werden und das Hochwasser und die damit zusammenhängenden Schäden werden reduziert.

Schwarzerlenauwald in Wachtendonk
Schwarzerlenauwald in Wachtendonk

So wie in den letzten Jahrzehnten der Mensch durch viele kleine Eingriffe in die Natur, die Gewässer begradigt und Hochwasserrisiken erhöht hat, muss er dies nun mit vielen kleinen Maßnahmen mit hohen Kosten rückgängig machen. Die Schaffung jedes noch so kleinen Retentionsraumes ist auf Dauer und in der Summe ein Beitrag für die Natur und zum Schutz gegen Hochwasser, auch wenn die Wirkung jeder einzelnen Maßnahme vielleicht nicht messbar ist.

Der Verband hat inzwischen an den folgenden Gewässern Projekte umgesetzt bzw. die Genehmigung vorliegen: