Nachdem die Frist zur Erhebung von Einwendungen abgelaufen ist, können ab sofort die Stimmzettel für die Stimmgruppen der Erschwerer und Vorteilhabenden und für die Uferanlieger heruntergeladen werden.
Die Stimmen können am 07. und 08. Oktober 2025 jeweils zwischen 07:00 Uhr und 18:00 Uhr am Sitz des Verbandes in 47929 Grefrath, Bleichweg 5 f abgegeben werden.
Briefwahl ist gem. § 11 Abs. 6 der Satzung zulässig. Bitte beachten Sie, dass nur vom Wähler unterschriebene Stimmzettel wirksam sind und spätestens bis zum 8. Oktober 2025 um 18:00 Uhr am Sitz des Verbandes in 47929 Grefrath, Bleichweg 5 f eingegangen sein müssen. Entscheidend ist der rechtzeitige Zugang der Unterlagen in unserem Briefkasten – der Poststempel reicht nicht aus.
Wer die Stimme für ein anderes Mitglied abgeben möchte, muss zudem die Originalvollmacht dem Stimmzettel beifügen. Das Formular für die Vollmacht steht ebenfalls auf unserer Webseite zum Download bereit.