18.04.2023: Neuer Vorstand – konstituierende Sitzung

v. l. Parviz Marandi (Geschäftsführer), Willi Weyer, Christian Pakusch, Heinz Wilhelm Heitzer, Georg Gellissen, Nicole Waßen, Bernd Steinweg (Kreis Viersen, Aufsichtsbehörde), Ludger Straeten

Im März 2023 hat die konstituierende Sitzung des neu gewählten Vorstandes stattgefunden.

Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:

27.01.2023: Bekanntmachung im Amtsblatt

Der Wasser- und Bodenverband gibt das Ergebnis der Wahl des Verbandsvorstands bekannt.

Auf Seite 2 der PDF-Datei finden Sie die Bekanntmachung des Verbandes hinsichtlich des Ergebnisses der Vorstandswahl, welche am 2. Dezember 2022 in der Ausschusssitzung erfolgte.

Hierbei handelt es sich um einen Auszug des Amtsblattes Nr. 3 vom 19.01.2023.


25.08.2022: Bekanntmachung im Amtsblatt

Der Wasser- und Bodenverband gibt die Daten zur Wahl des Verbandsvorstands bekannt.

Auf Seite 3 und 4 der PDF-Datei finden Sie die Bekanntmachung des Verbandes hinsichtlich der Vorstandswahl, welche am 2. Dezember 2022 in der Ausschusssitzung erfolgt.

30.11.2020: Wahlergebnis steht fest

Nach Abschluss des Wahlverfahrens steht nun das Wahlergebnis fest. Unmittelbar nach Ablauf der Frist zur Stimmabgabe wurden die eingegangenen Stimmzettel ausgezählt und eine Niederschrift über die Wahl gefertigt.  Nach Ablauf der Frist zur Annahme der Wahl für alle Kandidaten steht das Wahlergebnis nun fest. Die Niederschrift und das Wahlergebnis stehen als pdf-Datei zum Download bereit. Das Wahlergebnis wird im nächsten Amtsblatt der Bezirksregierung veröffentlicht werden und ist damit rechtsgültig.

Stimmgruppe*Rang
Stimmgruppe I a) (Willich) 
Annika Riedel1
Andreas Müller2
Gregor Nachtwey3
Andreas Hans4
Klaus Behrla5
Nanette Amfaldern6
Stimmgruppe I b) (MG, Kaarst, Meerbusch, Korschenbroich) 
Olaf Holtrup1
Uwe Schielke2
Stimmgruppe I c) (Viersen) 
Daniel Kämmer1
Margot Vogels2
Michael Dienstbier3
Kai Nicolas Gröne4
Markus Kampe5
Christoph Vitt6
Carsten Cox7
Stimmgruppe I e) (Tönisvorst, Krefeld) 
Nicole Waßen1
Jörg Friedenberg2
Andrea Laarmanns3
Wernher Blomenkamp4
Maik Giesen5
Hans Joachim Kremser6
Stimmgruppe I f) (Kempen) 
Torsten Schröder1
Andreas Drathen2
Martin Kammann3
Stimmgruppe I g) (Wachtendonk, Straelen) 
Knut Lindemann1
Franz Erwin Sebastian Kösters2
Thomas Linßen3
Stimmgruppe II (Erschwerer und Vorteilhabende) 
Willi Waerdt1
Matthias Steves2
Heinz-Albert Küsters3
Willi Draack4
Stimmgruppe III (Uferanlieger) 
Willi Weyer1
Christoph Tenhaef2
Hans Gerd Buschhaus3
Hans-Peter Rippers4
Peter Mertens5
Wilhelm Siepen6
Matthias Funken7
Thomas Hannen8
Hans-Josef Heitfeld9
Stefan Küppers10
Helmut Oellers11
Dr. Michael Heintges12
Heinz Peter Köttelwesch13
Markus Grips14

* Die kursiv gedruckten Namen sind die als ordentliche Mitglieder Gewählten, die anderen die Vertreter, jeweils in der Reihenfolge ihres Ranges.

Verfasser: Dr. Dagmar Spona

12.10.2020: Stimmzettel stehen zum Download bereit

Nachdem die Frist zur Erhebung von Einwendungen abgelaufen und die eingegangenen Einwendungen geprüft wurden, können ab sofort die Stimmzettel für die Stimmgruppen der Erschwerer und Vorteilhabenden und für die Uferanlieger heruntergeladen werden. 

Bitte beachten Sie, dass nur die vom 26.10.2020 9.00 Uhr bis zum 30.10.2020, 18:00 Uhr beim Verband eingegangenen und vom Wähler unterschriebenen Stimmzettel wirksam sind. Wer die Stimme für ein anderes Mitglied abgeben möchte, muss zudem die Originalvollmacht dem Stimmzettel beifügen. Das Formular für die Vollmacht steht ebenfalls auf unserer Webseite zum Download bereit.

Verfasser: Dr. Dagmar Spona

28.09.2020: Liste der benannten Wahlkandidaten

Die Liste der benannten Wahlkandidaten liegt ab heute im Verbandsgebäude zur Einsicht aus. Gerne können Sie diese Liste auch hier ansehen und herunterladen.

Bis einschließlich 11.10.2020 können Sie schriftlich oder in Textform Einwendungen gegen die Liste der benannten Wahlkandidaten beim Verband einreichen Die Einwendung ist zu richten an den Vorstandsvorsitzenden Peter Joppen in seiner Funktion als Wahlleiter. Eine Einwendung ist sinnvoll, wenn Sie der Meinung sind, dass ein dort eingetragener Wahlkandidat nicht wählbar ist oder ein Kandidat, der sich benannt hat, dort nicht aufgelistet ist. Es steht Ihnen natürlich frei, auch aus sonstigen Gründen eine Einwendung zu erheben.

Über die Einwendungen entscheidet der Wahlvorsteher (=Vorstandsvorsitzende) nach Ablauf der Einwendungsfrist.

Verfasser: Dr. Dagmar Spona