Untenstehend finden Sie nach Abschluss des Wahlverfahrens im Oktober 2025, nachdem die Frist zur Annahme der Wahl gemäß § 11 Abs. 7 der Satzung abgelaufen ist, das Wahlergebnis der Verbandsausschusswahlen. Das Ergebnis der Wahl wurde mit Datum vom 13.11.2025 im Amtsblatt der Bezirksregierung veröffentlicht und ist damit rechtsgültig. Die gewählten Mitglieder sind entsprechend durch den Verband informiert worden.
22.09.2025: Stimmzettel für die Ausschusswahl stehen zum Download bereit
Nachdem die Frist zur Erhebung von Einwendungen abgelaufen ist, können ab sofort die Stimmzettel für die Stimmgruppen der Erschwerer und Vorteilhabenden und für die Uferanlieger heruntergeladen werden.
Die Stimmen können am 07. und 08. Oktober 2025 jeweils zwischen 07:00 Uhr und 18:00 Uhr am Sitz des Verbandes in 47929 Grefrath, Bleichweg 5 f abgegeben werden.
Briefwahl ist gem. § 11 Abs. 6 der Satzung zulässig. Bitte beachten Sie, dass nur vom Wähler unterschriebene Stimmzettel wirksam sind und spätestens bis zum 8. Oktober 2025 um 18:00 Uhr am Sitz des Verbandes in 47929 Grefrath, Bleichweg 5 f eingegangen sein müssen. Entscheidend ist der rechtzeitige Zugang der Unterlagen in unserem Briefkasten – der Poststempel reicht nicht aus.
Wer die Stimme für ein anderes Mitglied abgeben möchte, muss zudem die Originalvollmacht dem Stimmzettel beifügen. Das Formular für die Vollmacht steht ebenfalls auf unserer Webseite zum Download bereit.
09.09.2025: Liste der benannten Wahlkandidaten – Ausschusswahl
Die Liste der benannten Wahlkandidaten liegt nun im Verbandsgebäude zur Einsicht aus. Gerne können Sie diese Liste auch hier ansehen und herunterladen.
Einwendungen gegen die Liste der benannten Wahlkandidaten können bis spätestens zum 21.09.2025 bis 24 Uhr schriftlich oder in Textform beim Verband eingereicht werden. Die Einwendung ist zu richten an den Vorstandsvorsitzenden Georg Gellissen in seiner Funktion als Wahlleiter.
Über die Einwendungen entscheidet der Wahlvorsteher nach Ablauf der Einwendungsfrist.
14.07.2025: Pressemitteilung Ausschusswahl
Grefrath, 01.07.2025
Neuwahl der Mitglieder des Verbandsausschusses des Wasser- und Bodenverbandes der Mittleren Niers im Oktober 2025
Am 07. Oktober und 08. Oktober 2025 (07.00 Uhr bis 18.00 Uhr) finden satzungskonform die turnusmäßigen Wahlen zur Neubesetzung des Verbandsausschusses beim Wasser- und Bodenverband der Mittleren Niers für einen Zeitraum von 5 Jahren statt.
Die Mitglieder des Ausschusses werden aus der Mitte der Verbandsmitglieder herausgewählt. Der Verbandsausschuss ist eines der beiden wichtigen Organe des Verbandes, die die wesentliche Ausrichtung des Verbandes bestimmen. Grundsätzlich kann sich jedes Mitglied für seine Mitgliedsgruppe zur Wahl stellen und damit die Chance nutzen, die Ausrichtung des Verbandes mitzugestalten. Gewählt wird innerhalb der Stimmgruppen „Städte und Gemeinden“, „Erschwerer“, „Uferanlieger“ sowie „Niersverband“. Die Einzelheiten zur Wahl regelt die aktuell gültige Satzung des Verbandes.
Informationen zur Wahl wird der Verband im Laufe des Wahlverfahrens ebenfalls auf seiner Webseite (http://www.mittlereniers.de) zur Verfügung stellen, darunter eine Liste mit „Fragen & Antworten zur Ausschusswahl 2025 (FAQ)“, die bereits viele Fragen zum Wahlverfahren, der Wahlberechtigung und der Wählbarkeit beantwortet. Sollten darüber hinaus noch Fragen bestehen, steht die Verwaltung des Verbandes zur Beantwortung gerne zur Verfügung.


11.07.2025: FAQs zur Verbandsausschusswahl
Hier finden Sie FAQs zur Wahl des Verbandsausschusses 2025
10.07.2025: Beginn des Wahlverfahrens zur Verbandsausschusswahl
Gem. § 40 der Satzung des Verbandes findet im Oktober 2025 die Wahl zum Verbandsausschuss statt. Der Wahlvorsteher hat den genauen Zeitpunkt der Wahl auf den 07. bis 08. Oktober festgelegt. Mit der im Amtsblatt der Bezirksregierung am 10.07.2025 veröffentlichten „Ladung zur Wahl der Ausschussmitglieder“ beginnt das Wahlverfahren. Ab diesem Zeitpunkt können sich Mitglieder in den einzelnen Stimmgruppen als Wahlkandidat benennen.
Bereits jetzt haben wir die Rubrik „Ausschusswahlen 2025“ für unsere Mitglieder auf unserer Webseite unter dem Menüpunkt „Der Verband/Wahlen“ bereitgestellt. Die dortigen Informationen werden laufend im Rahmen des Wahlverfahrens ergänzt werden.
Sollten Sie Fragen zur Wahl haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Vorab können Sie sich die “ Fragen und Antworten zur Ausschusswahl 2025 (FAQ)“ durchlesen, die bereits viele Ihrer Fragen beantworten werden.
Sollten Sie dennoch Fragen haben, stehen Ihnen Frau Nicole Brenzke-Sangs (Tel: 02158/408198-13 / E-Mail: n.brenzke-sangs@mittlereniers.de) sowie Frau Janine Ites (Tel: 02158/408198-19 / E-Mail: : j.ites@mittlereniers.de) zur Verfügung.
Des Weiteren finden Sie unterhalb Formulare zur Benennung als Wahlkandidat für die Stimmgruppen II und III zum herunterladen und ausdrucken.
Wir hoffen auf eine hohe Wahlbeteiligung und viele Benennungen als Wahlkandidat.
10.07.2025: Bekanntmachung im Amtsblatt
Der Wasser- und Bodenverband gibt die Daten zur Wahl des Verbandsausschusses bekannt.
Unterhalb finden Sie einen Auszug aus dem Amtsblatt Nr. 28 – S. 225 und S. 227.
09.12.2024 Öffnungszeiten und Erreichbarkeit
Vom 23.12.2024 bis einschließlich zum 03.01.2025 ist der Verband aufgrund von Betriebsferien geschlossen. Sie erreichen den Bereitschaftsdienst in dringenden Fällen unter der Mobilnummer: 0151/11677850.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis und wünschen frohe und geruhsame Feiertage, einen guten Rutsch ins neue Jahr und bleiben Sie gesund!
05.12.2023 Öffnungszeiten und Erreichbarkeit
Vom 23.12.2023 bis einschließlich zum 01.01.2024 ist der Verband aufgrund von Betriebsferien geschlossen. Sie erreichen den Bereitschaftsdienst in dringenden Fällen unter der Mobilnummer: 0151/11677850.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis und wünschen frohe und geruhsame Feiertage, einen guten Rutsch ins neue Jahr und bleiben Sie gesund!
24.08.2023: Änderung der Satzung und Veranlagungsregeln zum 21.06.2023
In seiner Ausschusssitzung am 26.08.2022 hat der Wasser- und Bodenverband die erste Änderung der Satzung und Veranlagungsregeln beschlossen, die mit ordnungsgemäßer Veröffentlichung zum 21.06.2023 in Kraft tritt.

