24.04.2015: Netteverband, Wasser- und Bodenverband der Mittleren Niers und Niersverband kooperieren für den Gewässerschutz

Am heutigen Freitag unterschrieben die Vorsteher der beiden Wasserver­bände Netteverband, Christian Wagner und Wasser- und Bodenverband der Mittleren Niers, Peter Joppen, sowie der Vorstand des Niersver­bandes, Prof. Dietmar Schitthelm, einen Kooperationsvertrag. Er beinhal­tet eine intensive Zusammenarbeit in bestimmten wasserwirtschaftlichen Aufgabenbereichen.

„Gemeinsam Synergien nutzen und somit zum Wohle der teilweise glei­chen Mitglieder die wasserwirtschaftlichen Aufgaben bestmöglich erfüllen, ist das Ziel dieser Vereinbarung“

erklärt Christian Wagner, Vorsteher des Netteverbandes.

„Somit wollen wir unsere Arbeit so wirtschaftlich wie möglich vor dem Hintergrund der gesetzlichen Anforderungen erfüllen.“

Die Verbandsgebiete der drei Wasserverbände überlagern sich zum Teil. Die Verbände haben jedoch jeweils eigene Zuständigkeiten und Aufga­benbereiche.

„Im Interesse der Mitglieder der Verbände sollen Reibungs­verluste an den Schnittstellen reduziert und die Aufgaben­erfüllung der beteiligten Verbände besser miteinander verzahnt werden“

ergänzt Peter Joppen, Vorstandsvorsitzender des Wasser- und Bodenverbandes der Mittleren Niers. Insbesondere bei der Verknüpfung der Themen „Gewässer­verträglichkeit von Einleitungen“ und „Erreichung der Ziele der Wasser­rahmenrichtlinie“ werden die drei Verbände zukünftig durch Entwicklung von Projekten, die beiden Zielen dienen, verstärkt zusammenarbeiten. Die rechtliche Vorgabe sieht beispielsweise vor, dass eine Einleitung, z. B. von Regenwasser, für das Gewässer ökologisch verträglich sein muss. Diese Verträglichkeit muss nachgewiesen werden, ansonsten müssen entsprechende Maßnahmen, z. B. der Bau von Rückhaltebecken, erfol­gen. Für Maßnahmen im Bereich der Abwasserbehandlung sind dabei der Niersverband oder die jeweilige Kommune als Abwasserbehandlungs­pflichtige zuständig. Die erforderlichen Maßnahmen im Gewässer wird der jeweilige Wasserverband in seinem Zuständigkeitsbereich umsetzen. Sowohl bei der Nachweisführung als auch bei der Abstimmung wasser­wirtschaftlich sinnvoller Kombinationen von Maßnahmen werden die Ver­bände zukünftig noch enger zusammenarbeiten und somit Synergien besser nutzen. Ziel ist dabei, das Gewässer durch naturnahe Umgestal­tung soweit fit zu machen, dass abfließende Wassermengen einer Einlei­tung keinen Schaden mehr an der Ökologie verursachen.

„Grüne Aue statt Beton. Das ist unser Kerngedanke,“

erläutert Prof. Dietmar Schitthelm, Vorstand des Niersverbandes.

„Wir wollen nachweisen, dass die Ökologie in einem naturnah gestalteten Gewässer Einleitungen ohne Schaden zu nehmen besser verträgt. Dadurch werden teure Rückhaltebecken nur dann erforderlich, wenn eine stoffliche Behandlung der Abflüsse notwen­dig ist. Somit werden unsere Mitglieder so wenig wie möglich finanziell belastet.“

Info

Der Wasser- und Bodenverband der Mittleren Niers ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts, die nach bundes- und landesrechtlichen Vorschriften geführt wird. Sein Verbandsgebiet umfasst das natürliche, oberirdische Einzugsgebiet der Niers, ab der Einmündung des Triethbachs bei Mönchengladbach bis zur Gemeindegrenze Wachtendonk-Straelen. Seine Aufgaben sind der Ausbau einschließlich des naturnahen Rückbaus und die Unterhaltung der Verbandsgewässer, die Regelung des Wasserabflusses einschließlich des Ausgleichs der Wasser­führung und der Sicherung des Hochwasserabflusses, die Abfallentsorgung im Zu­sammenhang mit der Durchführung der Verbandsaufgaben, der Bau und die Un­terhaltung von Anlagen in und an fließenden Gewässern sowie die Herrichtung, Er­haltung und Pflege von Flächen, Anlagen und Gewässern zum Schutz des Naturhaushalts, des Bodens und der Landschaftspflege. Der Wasser- und Bodenverband der Mittleren Niers betreibt dazu mit 20 Mitarbeitern unter anderem 12 Hochwasserrückhaltebecken, ein Pumpwerk und 15 Sedimentfänge. Zudem ist er für die Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie und der EG-Hochwasserrisikomanage­ment­richtlinie an seinen Verbandsgewässern zuständig.

Der Netteverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die ihre Arbeit auf der Grundlage bundes- und landesrechtlicher Vorschriften ver­richtet. Sein Verbandsgebiet umfasst das gesamte oberirdische Einzugsge­biet der Nette. Seine Aufgaben sind der Gewässerausbau einschließlich naturnahem Rückbau und Unterhaltung, die Regelung des Wasserabflus­ses einschließlich des Ausgleichs der Wasserführung und Sicherung des Hochwasserabflusses, die Be- und Entwässerung von Grundstücken sowie Bodenverbesserungsmaßnahmen, die Herrichtung, Erhaltung und Pflege von Flächen, Anlagen und Gewässern zum Schutz des Naturhaushalts, des Bodens und für die Landschaftspflege sowie die Entschlammung der Seen und Teiche

Der Niersverband ist ein sondergesetzlicher Wasserwirtschaftsverband mit Sitz in Viersen. Sein Verbandsgebiet umfasst das Einzugsgebiet der Niers. Er ist unter anderem für die Behandlung und Einleitung von Schmutzwasser und Niederschlagswasser aus Mischsystemen zuständig. Dafür betreibt er 22 Kläranlagen und ca. 75 Regenbecken. Seine weiteren Aufgaben sind (für die Niers und einige Nebengewässer) die Gewässerunterhaltung, die Regelung des Wasserabflusses und Sicherung des Hochwasserabflusses, die naturnahe Umgestaltung der Gewässer sowie die mit der Aufgaben­durchführung verbundene Abfallentsorgung. Als Körperschaft des öffentli­chen Rechts arbeitet der Niersverband mit seinen derzeit rund 350 Mitar­beiterinnen und Mitarbeitern effizient, aber nicht gewinnorientiert und hat als regionales wasserwirtschaftliches Dienstleistungsunternehmen erheblichen Anteil an der Lösung ökologischer und ökonomischer Fragestellungen.

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Verfasser: Dr. Dagmar Spona