27.08.2019: Urteile mit Urteilsbegründungen zur Erschwernisveranlagung 2016 und 2017

Inzwischen liegen die ersten Urteile aus der mündlichen Verhandlung vom 24.07.2019 des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vor. Diese können – anonymisiert – im Folgenden heruntergeladen werden.

Das Urteil nimmt zu den folgenden streitigen bzw. rechtlich relevanten Punkten Stellung (Seitenzahlen des Urteils sind jeweils in Klammer angegeben):

  • ordnungsgemäße Rechtsmittelbelehrung (S. 6)
  • Rechtmäßige Rechtsgrundlage (S. 7f.)
    • Verbandsgebiet (S. 8)
  • dingliche Mitgliedschaft (S. 9)
  • Gewässereigenschaft (S. 9)
    • Gewässer § 3 WHG
    • Fließgewässer § 2 LWG NW
  • Verbandsbeiträge (ab S. 8)
    •  keine Doppelveranlagung Erschwerer/Kommunalabgaben (S. 12)
    • § 8 KAG (S. 12)
  • Streifen von 1,50 m gemessen ab BOK
    • Zulässigkeit typisierter Betrachtung (S. 13)
    • Bestandsschutz von Hindernissen (S. 14)
  • Beitragssatz
    • annähernde Ermittlung der Kosten ausreichend
    • Rechtmäßigkeit Beitragssatz 2016 (alte und neue Berechnung) (S. 15, 17 f) und Zulässigkeit des Unterhaltungsfaktors
    • Formel aus den Veranlagungsregeln (S. 15, 17)
  • konkrete Beitragsbemessung
    • Bemessung nach Länge des Hindernisses (S. 16)
    • Längenermittlung aus GIS (S. 16)
    • Pflicht des Mitglieds, konkrete Fehler/notwendige Korrekturen mitzuteilen (S. 16)
    • Berechnung Verwaltungskostenanteil (pro Bescheid / Verhältnismäßigkeit (S. 19)

Das Urteil nimmt zur Berechnung der Beitragssätze für das Jahr 2017 und darin insbesondere zum Verwaltungskostenbeitrag Stellung.

Verfasser: Dr. Dagmar Spona

18.07.2017: FAQ-Liste um Schemazeichnungen ergänzt!

Zur Vorbereitung unserer Veranlagung von Hindernissen an Gewässern und ackerbaulichen Nutzungen haben wir unsere FAQ-Liste um Schemazeichnungen ergänzt, aus der ersichtlich wird, wie die Längen der Erschwernisse gemäß den geltenden Veranlagungsregeln ermittelt werden.

Die Zeichnung verdeutlicht die Festlegung der Länge des Hindernisses „Brü-cke/Durchlass“ parallel zur Gewässerachse.
Die Zeichnung verdeutlicht die Festlegung der Länge des Hindernisses „Brücke/Durchlass“ parallel zur Gewässerachse.
Die Zeichnung verdeutlicht die Festlegung der Länge des Hindernisses „ackerbauliche Nutzung“ parallel zur Gewässerachse.
Die Zeichnung verdeutlicht die Festlegung der Länge des Hindernisses „ackerbauliche Nutzung“ parallel zur Gewässerachse.
Die Zeichnung verdeutlicht die Festlegung der Länge des Hindernisses „Brü-cke/Durchlass“ parallel zur Gewässerachse.
Die Zeichnung verdeutlicht die Festlegung der Länge des Hindernisses „Bäume/Sträucher“ parallel zur Gewässerachse.
Die Zeichnung verdeutlicht die Festlegung der Länge eines Hindernisses, hier ein Zaun, parallel zur Gewässerachse.
Die Zeichnung verdeutlicht die Festlegung der Länge eines Hindernisses, hier ein Zaun, parallel zur Gewässerachse.

 

Verfasser: Dr. Dagmar Spona