14.04.2020: Beitragssätze für Erschwernisse 2019 stehen fest

Wir freuen uns mitteilen zu können, dass inzwischen die Beitragssätze für das Jahr 2019 errechnet sind und im Vergleich zum Vorjahr zum Teil erheblich gesenkt werden konnten.

Erschwernisbeitragssätze für 2019

Insbesondere die Beschaffung eines LKW mit einem größeren Wasserbehälter Ende 2018 hat zu einer Reduzierung der Personalstunden bei den Durchlassspülungen geführt, wodurch der Beitragssatz für Brücken und Durchlässe von 6,64 €/m für das Jahr 2018 auf 5,06 €/m gesenkt werden konnte. 

Auch der Verwaltungskostenbeitrag konnte aufgrund der erheblich gesunkenen Nachfragen um 2,04 € auf 10,05 € pro Bescheid gesenkt werden. Der Beitrag für Ackerbauliche/Gartenbauliche Nutzung liegt in 2019 um 0,02 €/m niedriger als im Vorjahr.

Lediglich der Beitrag für Hindernisse ist um 0,01 €/m gestiegen.

>> Download Übersicht Beitragssätze 2016 bis 2020 (pdf)
>> Download Erschwernisbeitragssätze 2019 (pdf)

Verfasser: Dr. Dagmar Spona

22.11.2018: neu berechnete Beitragsparameter für 2017 online

Mit etwas Verspätung können Sie nun die neu berechneten Beitragsparameter für das Jahr 2017 als pdf-Datei herunterladen.

Neue Veranlagungsparameter 2017

Den Hintergrund für die Neuberechnung der Beitragssätze möchten wir Ihnen gerne erläutern:

Wenn Sie bereits für das Jahr 2016 einen Beitragsbescheid oder eine Anhörung erhalten haben, werden Sie feststellen, dass die Beitragssätze im Vergleich zum Vorjahr erheblich gestiegen sind. Dies hat folgenden Grund:

Gegen den Beitragsbescheid über Erschwernisse für das Jahr 2016 haben sich verschiedene Mitglieder durch Einlegung von Klagen beim Verwaltungsgericht Düsseldorf gewehrt. Das Gericht war der Auffassung, dass die, im Rahmen der Satzung und der Veranlagungsregeln zugunsten der Erschwerer sehr niedrig geschätzten Erschwerniskosten, deutlich näher an den tatsächlichen Verhältnissen ausgerichtet werden müssen. Das betraf allerdings nicht die einzelnen Hindernisse, sondern die Gerätekosten, mit deren Hilfe die Beitragssätze berechnet wurden. Insbesondere die Reparaturkosten für die eingesetzten Geräte müssen an den tatsächlichen Ausgaben und nicht allein über die Abschreibungskosten ermittelt werden. Dies bedeutet ab dem Veranlagungsjahr 2017, dass der Verband alle Beitragssätze für Erschwernisse nach den Vorgaben des Gerichts berechnen musste, was sich in der Erhöhung der Beitragssätze niederschlägt.

Die Ausführungen des Gerichts werden auch dazu führen, dass mit von Jahr zu Jahr schwankenden Beitragssätzen zu rechnen ist, da die tatsächlichen Reparaturkosten nicht vorhergesagt werden können und auch die Anschaffung von neuen Geräten zu Beitragssprüngen sowohl nach oben als auch nach unten führen können.

Der Verband hätte dies den Mitgliedern gerne erspart, ist aber gehalten, um in Zukunft jederzeit rechtmäßige Bescheide zu erlassen, sich an die Vorgaben des Gerichts zu halten. Wir verweisen in diesem Zusammenhang daher nochmals auf die Seiten 10 bis 12 unserer Broschüre „Häufig gestellte Fragen (FAQ)“, auf denen beschrieben ist, wie Sie Erschwernisbeiträge reduzieren oder gänzlich entfallen lassen können. Die Broschüre steht auch – falls Sie diese aus der Veranlagung für das Jahr 2016 nicht mehr haben sollten – für Sie zum Download bereit.

Verfasser: Dr. Dagmar Spona