31.05.2017: Beitragsveranlagung für „Anliegergrundstücke“

In diesem Tagen werden die Betragsbescheide über Erschwernisse (Brücken und Durchlässe) verschickt, die auf Grundstücken liegen, für die aufgrund §§ 3 ff. Landeswassergesetz NW kein Grundbuchblatt angelegt ist. Für solche Grundstücke ist kein Eigentümer im Grundbuch eingetragen, das Eigentum richtet sich vielmehr nach den Regelungen der §§ 3 ff. LWG NW, wonach die Eigentümer der anliegenden Grundstücke auch Eigentümer der Gewässerparzelle sind.

Bevor die Veranlagung für diese Grundstücke erfolgen konnte, mussten daher die Eigentumsanteile dieser Grundstücke und damit das Eigentum an den sich darauf befindlichen Brücken und Durchlässen den anliegenden Grundstückseigentümern zugewiesen werden.

Die rechtlichen Regelungen betreffend das Eigentum an Gewässerparzellen werden in der folgenden Abbildung dargestellt.

Eigentum an "Anliegergrundstücken"

Das Eigentum an dem in der Abbildung dargestellten Durchlass verteilt sich danach auf 5 Parteien:

  • 2,85 % Eigentümer des Flurstücks nördlich des Flurstücks 1
  • 42,15 %  Eigentümer des Flurstücks 1
  • 5 %  Eigentümer des Flurstücks 2
  • 16 % Eigentümer des Flurstücks 4
  • 34 % Eigentümer des Flurstücks 5

Der von allen Teileigentümern ihrem Eigentumsanteil entsprechende Anteil am Beitrag wird nach den anteiligen Längen parallel zur Gewässerachse verteilt.  Dies wird erreicht, indem die Gesamtlänge des Durchlasses zunächst hälftig geteilt wird. Von dieser hälftigen Länge werden dann pro Seite die Teillängen der einzelnen Anliegergrundstücke ermittelt.

In dem in der Abbildung dargestellten Fall, würde sich der Erschwernisbeitrag für den Durchlass wie folgt verteilen:

  • 50 % des Gesamtbeitrages verteilt sich über die hälftige Länge des Durchlasses auf die Teileigentümer links der Mittellinie des Gewässers.
    • ca. 5,7 % davon (von den 50 % der Durchlasslänge = 2,85 % der Gesamtlänge) entfällt auf den Eigentümer des Flurstücks nördlich des Flurstücks 1 (nicht farblich dargestellt)
    • ca. 84,3 % davon (von den 50 % der Durchlasslänge = 42,15 % der Gesamtlänge) entfällt auf die Eigentümer des Flurstücks 1 (Peter Schmitz/Anneliese Schmitz) (hellgrün)
    • ca. 10 % davon (von den 50 % der Durchlasslänge = 5 % der Gesamtlänge) entfällt auf den Eigentümer des Flurstücks 2 (Dieter Müller) (hellgelb)
  • 50 % des Gesamtbeitrages verteilt sich über die hälftige Länge des Durchlasses auf die Teileigentümer rechts der Mittellinie des Gewässers
    • ca. 32 % davon (von den 50 % der Durchlasslänge = 16 % der Gesamtlänge) entfällt auf den Eigentümer des Flurstücks 4 (Stadt Neustadt) (weiß)
    • ca. 68 % davon (von den 50 % der Durchlasslänge = 34 % der Gesamtlänge) entfällt auf den Eigentümer des Flurstücks 5 (Susanne Wagner) (rosa)

 

Verfasser: Dr. Dagmar Spona

21.11.2016: Umfangreiche Liste von häufig gestellten Fragen zum Verband veröffentlicht!

Der Wasser- und Bodenverband hat nach dem Motto „Was Sie schon immer über den Wasser- und Bodenverband der Mittleren Niers wissen wollten“ eine Liste mit häufig gestellten Fragen und ausführlichen Antworten zusammengestellt und diese unter der neuen Unterrubrik „FAQ“ auf seiner Webseite veröffentlicht. Außerdem können Sie die FAQ als pdf-Dateien in drei Varianten herunterladen. Die erste Variante ist zum Lesen am Rechner gedacht und verlinkt zu weiteren Informationsquellen, Gesetzen und Webinhalten. Die Druckversion (zweite Variante) ist zum Ausdrucken gedacht. In den Druckfassungen sind Links zu weiterführenden Informationen zwar enthalten, aber nicht farblich erkennbar.

Die dritte Variante enthält eine Druckfassung mit Seitensortierung für einen Broschürendruck. Hierzu benötigen Sie einen Drucker, der automatisiert doppelseitig drucken kann. Bei den Druckeinstellungen müssen Sie angeben, dass die Seiten über die kurze Seite gedreht werden. Dann können Sie die Seiten in der Mitte falten und heften und erhalten eine handliche A5-Broschüre.

Alle Varianten sind inhaltlich identisch und auf dem Sach- und Rechtsstand von November 2016.

Alle Version stehen auf unserer neu eingerichteten Rubrik „Infocenter“ zur Verfügung. Hier stellen wir in Zukunft konzentriert Informationen zum Verband zum Download zur Verfügung.

Verfasser: Dr. Dagmar Spona