Trotz des einsetzenden Regens kommt die Sohlschalenentnahme am Gewässer 23.01.01 gut voran. Die Sohlschalen lassen sich gut entnehmen, die Böschungen bleiben stabil und Böschungsausbrüche gibt es bisher nicht. Es ist zu erwarten, dass die Maßnahme zeitgerecht abgeschlossen werden kann.
Im Rahmen eines vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen geförderten Projektes entnimmt der Wasser- und Bodenverband der Mittleren Niers ab dem 25.09.2017 die sich im Gewässer 23.01.01 in Viersen befindlichen Sohlschalen.
Das Gewässer 23.01.01 ist ein erheblich verändertes Nebengewässer des Gewässers 23.00 in Viersen. Es ist seit vielen Jahren fast auf seiner gesamten Länge mit Sohlschalen ausgelegt. Sohlschalen sind meist halbrunde Betonfertigteile, die früher in die Gewässer eingebaut wurden, damit das Wasser ungehindert abfließen konnte. Dies war besonders dann hilfreich, wenn Abwasser schnell abtransportiert werden sollte und erleichterte die Pflege der Gewässer.
Gewässersohle mit Sohlschalen aus Beton
Heute, zu Zeiten der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie, sollen alle unsere Gewässer bis 2027 ein gutes ökologisches Potential aufweisen. Die Herstellung einer natürlichen Sohle ist der erste Schritt zur Entwicklung eines natürlichen Gewässers, da sie Voraussetzung für die Ausbildung verschiedener Strömungsverhältnisse auf der Sohle und damit unterschiedlicher Lebensräume ist. Daher werden in einem vom Land NRW geförderten Projekt die Sohlschalen im Gewässer 23.01.01 entnommen. Dazu werden sie mit einer Baggerzange aufgenommen, auf LKW bzw. Schlepper verladen, abtransportiert und ordnungsgemäß entsorgt.
Natürliche Sohle
Das Gewässer 23.01.01 verläuft östlich des Stadtteils Rahser. Es zweigt ca. 50 m nördlich der Gerberstraße vom Gewässer 23.00 ab und verläuft parallel zum östlichen Rand der Schrebergartensiedlung in nordwestlicher Richtung auf den Clörather Weg zu. Unmittelbar vor dem Clörather Weg knickt das Gewässer nach Osten ab und mündet kurz vor dem Baggerloch wieder in das Gewässer 23.00.
Gewässernetz um das Gewässer 23.01.01
Schon in der Vergangenheit wurden am Gewässer 23.00 in kürzeren Abschnitten Sohlschalen entnommen. Hier konnte sich in kürzester Zeit eine natürliche Sohlstruktur und damit neuer Lebensraum für Fauna und Flora entwickeln.
Entwicklung eines Gewässers nach Sohlschalenentnahme
Wir haben das Ziel, in den nächsten Jahren möglichst alle Sohlschalen aus den von uns zu unterhaltenen Gewässern zu entfernen, soweit dies technisch machbar ist.
In Kürze werden wir auch zu dieser Maßnahme ein Informationsschild anbringen.
Infoschild zur Sohlschalenentnahme am Gewässer 23.01.01
Am 16.09.2017 fand von 11.00 Uhr bis 17.00 Uhr rund um die Burg Uda in Grefrath-Oedt der Familienaktionstag statt, der dieses Jahr in Zusammenarbeit mit dem Heimatverein Oedt durchgeführt wurde, der seinen 70. Geburtstag feiern konnte. Auch der Wasser- und Bodenverband war mit einem eigenen Stand vertreten und konnte bei schönsten Sonnenschein den kleinen und großen Besuchern technische Informationen rund um die Gewässerunterhaltung vermitteln.
Alles aufgebaut und fertig für die BesucherTechniker unter sich
Besonders die jungen Besucher hatten viel Spaß daran, die technischen Funktionen unseres mitgebrachten Ferrari-Rasenmähtraktors zu erkunden.
Die Beschilderung unserer Anlagen geht weiter. In den Sommerferien haben wir die Zeit genutzt, auch das historische Wehr zu beschildern. Ein Dank gilt hier dem Niersverband, der uns unbürokratisch gestattet hat, die Schilder auf seinem Grundstück aufzustellen.
Zur Vorbereitung unserer Veranlagung von Hindernissen an Gewässern und ackerbaulichen Nutzungen haben wir unsere FAQ-Liste um Schemazeichnungen ergänzt, aus der ersichtlich wird, wie die Längen der Erschwernisse gemäß den geltenden Veranlagungsregeln ermittelt werden.
Die Zeichnung verdeutlicht die Festlegung der Länge des Hindernisses „Brücke/Durchlass“ parallel zur Gewässerachse.Die Zeichnung verdeutlicht die Festlegung der Länge des Hindernisses „ackerbauliche Nutzung“ parallel zur Gewässerachse.Die Zeichnung verdeutlicht die Festlegung der Länge des Hindernisses „Bäume/Sträucher“ parallel zur Gewässerachse.Die Zeichnung verdeutlicht die Festlegung der Länge eines Hindernisses, hier ein Zaun, parallel zur Gewässerachse.
Wir haben zur Erleichterung für unsere Mitglieder ein Formular entworfen, mit dem Erstattungsansprüche für Beiträge aus Erschwernissen (Brücken und Durchlässe) gegenüber dem jeweiligen Straßenbaulastträger geltend gemacht werden können.
Das Formular steht als ausfüllbare pdf-Datei zur Verfügung, kann aber auch einfach ausgedruckt und handschriftlich ausgefüllt werden.
Wir geben Studierenden der Rechtswissenschaften und des Bauingenieurwesens, Schwerpunkt Wasserwirtschaft, die Möglichkeit, ihr studienbegleitendes Praktikum bei uns abzuleisten.
Es besteht zudem die Möglichkeit, Abschlussarbeiten (Bachelor und Master) im Bereich Wasserwirtschaft bei uns zu schreiben.
Außerdem suchen wir zurzeit Studentische Hilfskräfte im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses zur Unterstützung bei der Beschaffung und Auswertung von Grundlagendaten und der Beitragsveranlagung.
Wir möchten über unsere wichtigsten Projekte und Aufgaben informieren. Daher haben wir begonnen, unsere Anlagen und Projekte mit Informationstafeln auszustatten, die über unsere Tätigkeit und die Zusammenhänge in der Gewässerbewirtschaftung sowie Natur- und Landschaftsschutz informieren.
Die Standorte der bisher errichteten Informationsschilder können Sie der Karte entnehmen. Der Inhalt der Schilder kann je nach Fortschritt bei der Umsetzung variieren. Auch die Form der Schilder ist variabel, je nachdem wo sie angebracht werden können.
Weitere folgen in Kürze am Bettrather Dyck in Neersen und am historischen Wehr in Wachtendonk. Bisher sind mehr als 30 Schilder in Planung.
Übersicht über die bisher aufgestellten Infotafeln
1. Organisation und Aufgaben des Verbandes
Bleichweg 5 f, 47929 Grefrath
(Koordinaten: 51.335391, 6.352644)
Die Querung des Zweigkanals zwischen Clörath und Clörahter Mühle auf der Stadtgrenze zwischen Tönisvorst und Viersen ist seit dem 15.06.2017 wieder für den Verkehr befahrbar. Die Teerschicht ist aufgebracht und die Straßensperrung beseitigt. Lediglich kleinere Beiarbeiten am Gewässerprofil fehlen noch zur entgültigen Fertigstellung.
Blick auf den StraßenverlaufBlick gegen die Fließrichtung
Wir planen zur Zeit ein neues Rückhaltebecken am Hammer Bach in Viersen. Aktuell wurde das Gelände einzäunt und mit ersten Informationen zu den weiteren Planungen versehen.
Infotafel 28_HWRB Rothweg
Der Hammer Bach
Der Hammer Bach (Gewässer 31.00) ist ein Gewässer, das in den höheren Lagen oberhalb von Viersen-Beberich, zwischen den sich am Kreuz Mönchengladbach kreuzenden Autobahnen 61 und 52 entspringt. Er hat ein Einzugsgebiet von rund 13 km² und eine Länge von 6,7 km.
Zunächst ist der Hammer Bach über ca. 1 km nur ein meist trockener Graben, der das Oberflächenwasser aus den flachen Hängen östlich von Mönchengladbach aufnimmt. In Beberich wird die Wasserführung des Hammer Baches durch mehrere kleine Quellen verbessert. Ab dort ist der Hammer Bach ganzjährig wasserführend. Nach Durchfließen von 5 Rückhaltebecken und verschiedener Ortsteile von Viersen mündet er zwischen Willich-Neersen und Süchteln in die Niers.
Hochwasserproblematik
Aufgrund der Hügel im Einzugsgebiet des Hammer Baches und der weitläufigen ackerbaulichen Nutzungen sowie Zunahme von versiegelten Flächen führen Regenereignisse schnell zu einem Ansteigen des Wasserstandes im Hammer Bach. Da der Bach im Mittellauf durch dicht bebaute Ortsteile von Viersen verläuft, sind damit erhebliche Hochwasserrisiken verbunden. Daher handelt es sich beim Hammer Bach auch um ein Hochwasserrisikogewässer.
Kartenausschnitt Überschwemmungsgebiet
Um die Hochwasserrisiken zu senken und die Wasserführung auszugleichen, wurden in den 1990ger Jahren 5 Hochwasserrückhaltebecken im Hauptfluss am Hammer Bach und 4 Rückhaltebecken an den Nebengewässern des Hammer Baches gebaut. Die Hochwasserrückhaltebecken wurden von der Quelle bis zur Mündung durchnummeriert. Die Becken I, II und IV am Hammer Bach verfügen über elektronisch gesteuerte Stauanlagen, die abhängig vom Wasserstand im Becken den Ablauf steuern.
Hammer Bach mit RHB
Vor dem Hintergrund sich verändernder klimatischer Verhältnisse sind weitere Becken bzw. die Erweiterung vorhandener Becken in Planung.
Planung am Rothweg
Für den Bau eines neuen Hochwasserrückhaltebeckens haben wir von der Stadt Viersen mehrere Grundstücke im Überschwemmungsgebiet des Hammer Baches rund um den Rothweg erworben.
Erste Überlegungen haben zu einem ersten, skizzenhaften Entwurf geführt, der im Einklang mit der EG-WRRL auch die Hochwasserrisiken für die flussabwärts unterhalb des Rothwegs liegenden Flächen deutlich verringern sollen. Dabei wurden vor allem die bereits uns gehörenden Flächen genutzt. Der alte, durch die vorhandene Bebauung stark eingeengte Verlauf des Hammer Baches soll zugunsten eines neuen Gerinnes, das das Becken an seiner tiefsten Stelle durchfließt, aufgegeben werden. Das Becken soll in weiten Teilen des Jahres trocken sein und nur bei vermehrtem Wasserabfluss ganz oder teilweise mit Wasser gefüllt sein.
Planungsskizze (Vorplanung)
Auf diese Weise können die Vorzüge des Hochwasserschutzes mit der Ausgestaltung einer Sekundäraue, wie sie für niederrheinische Gewässer typisch ist, verbunden werden. Auch eine Nutzung für Freizeitzwecke kann, in Absprache mit der Stadt Viersen, eingeplant werden.
Bitte Beachten Sie: Bei diesem Planungsentwurf handelt es sich um eine erste Skizze, aufgrund derer die Frage der Liegenschaften mit den bisherigen Eigentümern versucht wird zu klären. Gelingt dies nicht, so wird die Planungsskizze im Rahmen der Genehmigungsplanung noch angepasst werden.
Derzeitiger, ungefährer Zeitplan
2017:
In einem ersten Schritt werden die auf unseren erworbenen Flächen aufstehenden Gebäude abgerissen. Die dazu notwendige Abbruchgenehmigung liegt inzwischen vor. Parallel dazu wird mit den derzeitigen Eigentümern der für die Umsetzung der Planung noch erforderlichen Grundstücke über einen möglichen Erwerb gesprochen. Nach Abschluss der Gespräche wird die Planungsskizze ggfls. angepasst.
2018:
Bei dem Bau eines Rückhaltebeckens im Hauptfluss handelt es sich um einen genehmigungsbedürftigen Gewässerausbau. Die Genehmigungsplanung umfasst umfangreiche hydrologische und hydraulische Berechnungen, verschiedene Pläne und einen umfassenden Erläuterungsbericht.
2019:
Nach Einreichung des Antrags bei der unteren Wasserbehörde des Kreises Viersen führt diese ein Plangenehmigungsverfahren durch, bei dem noch einmal alle Eigentümer der Nachbargrundstücke sowie die Träger öffentlicher Belange beteiligt werden.
2020/2021:
Nach Erteilung der Genehmigung werden wir einen Fördergeldantrag stellen und nach dessen Bescheidung mit der Umsetzung der Maßnahme beginnen.