Stellenangebote

Wir geben Studierenden der Rechtswissenschaften und des Bauingenieurwesens, Schwerpunkt Wasserwirtschaft, die Möglichkeit, ihr studienbegleitendes Praktikum bei uns abzuleisten.

Es besteht zudem die Möglichkeit, Abschlussarbeiten (Bachelor und Master) im Bereich Wasserwirtschaft bei uns zu schreiben.

Außerdem suchen wir zurzeit Studentische Hilfskräfte im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses zur Unterstützung bei der Beschaffung und Auswertung von Grundlagendaten und der Beitragsveranlagung.

2017.07.11_Studentische Hilfskraft_Stellenausschreibung

Bewerbungen richten Sie bitte ausschließlich per E-Mail an: info@mittlereniers.de

Weitere Infos zum Thema:

Verfasser: Dr. Dagmar Spona

10.07.2017: Neue Infoschilderreihe begonnen!

Wir möchten über unsere wichtigsten Projekte und Aufgaben informieren. Daher haben wir begonnen, unsere Anlagen und Projekte mit Informationstafeln auszustatten, die über unsere Tätigkeit und die Zusammenhänge in der Gewässerbewirtschaftung sowie Natur- und Landschaftsschutz informieren.
Die Standorte der bisher errichteten Informationsschilder können Sie der Karte entnehmen. Der Inhalt der Schilder kann je nach Fortschritt bei der Umsetzung variieren. Auch die Form der Schilder ist variabel, je nachdem wo sie angebracht werden können.
Weitere folgen in Kürze am Bettrather Dyck in Neersen und am historischen Wehr in Wachtendonk. Bisher sind mehr als 30 Schilder in Planung.
Übersicht über die bisher aufgestellten Infotafeln
Übersicht über die bisher aufgestellten Infotafeln

1. Organisation und Aufgaben des Verbandes
Bleichweg 5 f, 47929 Grefrath
(Koordinaten: 51.335391, 6.352644)

1: Verband

2. Wasserwirtschaft und Naturschutz
Bleichweg 5 f, 47929 Grefrath
(Koordinaten: 51.335391, 6.352644)

02_Wasserwirtschaft_Naturschutz
3. Geschichte des Verbandes
Industriestr. 8, 47929 Grefrath
(Koordinaten: 51.333923, 6.348730)
03_Geschichte
4. Gewässerausbau “Mörtelsstraße”
An der Schanz 3, 47929 Grefrath
(Koordinaten: 51.354682, 6.338830)
04_Naturnaher Gewässerausbau 06
5. Pumpstation Grefrath
Am Haus Bruch 11, 47929 Grefrath
(Koordinaten: 51.332403, 6.368654)
05_Pumpstation Grefrath
21. Sohlschalenentnahme Gew. 41.01 (Alsbach)
Hütter Dyk, 41066 Mönchengladbach
(Koordinaten: 51.241635, 6.450793)
21_Sohlschalenentnahme Alsbach
28. HWRB Rothweg (Hammer Bach)
Rothweg 6a, 41748 Viersen
(Koordinaten: 51.237085, 6.390851)

28_HWRB Rothweg

Verfasser: Dr. Dagmar Spona

15.06.2017: Durchfahrt Clörath/Clörather Mühle wieder frei!

Die Querung des Zweigkanals zwischen Clörath und Clörahter Mühle auf der Stadtgrenze zwischen Tönisvorst und Viersen ist seit dem 15.06.2017 wieder für den Verkehr befahrbar. Die Teerschicht ist aufgebracht und die Straßensperrung beseitigt. Lediglich kleinere Beiarbeiten am Gewässerprofil fehlen noch zur entgültigen Fertigstellung.

Rechte Seite
Blick auf den Straßenverlauf
Blick gegen die Fließrichtung
Blick gegen die Fließrichtung

Verfasser: Dr. Dagmar Spona

13.06.2017: Neues Rückhaltebecken am Rothweg, Viersen in Planung!

Gebäudebestand Rothweg
Gebäudebestand Rothweg

Wir planen zur Zeit ein neues Rückhaltebecken am Hammer Bach in Viersen. Aktuell wurde das Gelände einzäunt und mit ersten Informationen zu den weiteren Planungen versehen.

Infotafel 28_HWRB Rothweg
Infotafel 28_HWRB Rothweg

Der Hammer Bach

Der Hammer Bach (Gewässer 31.00) ist ein Gewässer, das in den höheren Lagen oberhalb von Viersen-Beberich, zwischen den sich am Kreuz Mönchengladbach kreuzenden Autobahnen 61 und 52 entspringt. Er hat ein Einzugsgebiet von rund 13 km² und eine Länge von 6,7 km.

Zunächst ist der Hammer Bach über ca. 1 km nur ein meist trockener Graben, der das Oberflächenwasser aus den flachen Hängen östlich von Mönchengladbach aufnimmt. In Beberich wird die Wasserführung des Hammer Baches durch mehrere kleine Quellen verbessert. Ab dort ist der Hammer Bach ganzjährig wasserführend. Nach Durchfließen von 5 Rückhaltebecken und verschiedener Ortsteile von Viersen mündet er zwischen Willich-Neersen und Süchteln in die Niers.

Hochwasserproblematik

Aufgrund der Hügel im Einzugsgebiet des Hammer Baches und der weitläufigen ackerbaulichen Nutzungen sowie Zunahme von versiegelten Flächen führen Regenereignisse schnell zu einem Ansteigen des Wasserstandes im Hammer Bach. Da der Bach im Mittellauf durch dicht bebaute Ortsteile von Viersen verläuft, sind damit erhebliche Hochwasserrisiken verbunden. Daher handelt es sich beim Hammer Bach auch um ein Hochwasserrisikogewässer.

Kartenausschnitt Überschwemmungsgebiet
Kartenausschnitt Überschwemmungsgebiet

Um die Hochwasserrisiken zu senken und die Wasserführung auszugleichen, wurden in den 1990ger Jahren 5 Hochwasserrückhaltebecken im Hauptfluss am Hammer Bach und 4 Rückhaltebecken an den Nebengewässern des Hammer Baches gebaut. Die Hochwasserrückhaltebecken wurden von der Quelle bis zur Mündung durchnummeriert. Die Becken I, II und IV am Hammer Bach verfügen über elektronisch gesteuerte Stauanlagen, die abhängig vom Wasserstand im Becken den Ablauf steuern.

Hammer Bach mit RHB
Hammer Bach mit RHB

Vor dem Hintergrund sich verändernder klimatischer Verhältnisse sind weitere Becken bzw. die Erweiterung vorhandener Becken in Planung.

Planung am Rothweg

Für den Bau eines neuen Hochwasserrückhaltebeckens haben wir von der Stadt Viersen mehrere Grundstücke im Überschwemmungsgebiet des Hammer Baches rund um den Rothweg erworben.

Erste Überlegungen haben zu einem ersten, skizzenhaften Entwurf geführt, der im Einklang mit der EG-WRRL auch die Hochwasserrisiken für die flussabwärts unterhalb des Rothwegs liegenden Flächen deutlich verringern sollen. Dabei wurden vor allem die bereits uns gehörenden Flächen genutzt. Der alte, durch die vorhandene Bebauung stark eingeengte Verlauf des Hammer Baches soll zugunsten eines neuen Gerinnes, das das Becken an seiner tiefsten Stelle durchfließt, aufgegeben werden. Das Becken soll in weiten Teilen des Jahres trocken sein und nur bei vermehrtem Wasserabfluss ganz oder teilweise mit Wasser gefüllt sein.

Planungsskizze (Vorplanung)
Planungsskizze (Vorplanung)

Auf diese Weise können die Vorzüge des Hochwasserschutzes mit der Ausgestaltung einer Sekundäraue, wie sie für niederrheinische Gewässer typisch ist, verbunden werden. Auch eine Nutzung für Freizeitzwecke kann, in Absprache mit der Stadt Viersen, eingeplant werden.

Bitte Beachten Sie: Bei diesem Planungsentwurf handelt es sich um eine erste Skizze, aufgrund derer die Frage der Liegenschaften mit den bisherigen Eigentümern versucht wird zu klären. Gelingt dies nicht, so wird die Planungsskizze im Rahmen der Genehmigungsplanung noch angepasst werden.

Derzeitiger, ungefährer Zeitplan

2017:

In einem ersten Schritt werden die auf unseren erworbenen Flächen aufstehenden Gebäude abgerissen. Die dazu notwendige Abbruchgenehmigung liegt inzwischen vor. Parallel dazu wird mit den derzeitigen Eigentümern der für die Umsetzung der Planung noch erforderlichen Grundstücke über einen möglichen Erwerb gesprochen. Nach Abschluss der Gespräche wird die Planungsskizze ggfls. angepasst.

2018:

Bei dem Bau eines Rückhaltebeckens im Hauptfluss handelt es sich um einen genehmigungsbedürftigen Gewässerausbau. Die Genehmigungsplanung umfasst umfangreiche hydrologische und hydraulische Berechnungen, verschiedene Pläne und einen umfassenden Erläuterungsbericht.

2019:

Nach Einreichung des Antrags bei der unteren Wasserbehörde des Kreises Viersen führt diese ein Plangenehmigungsverfahren durch, bei dem noch einmal alle Eigentümer der Nachbargrundstücke sowie die Träger öffentlicher Belange beteiligt werden.

2020/2021:

Nach Erteilung der Genehmigung werden wir einen Fördergeldantrag stellen und nach dessen Bescheidung mit der Umsetzung der Maßnahme beginnen.

Weitere Infos:

Verfasser: Dr. Dagmar Spona

09.06.2017: Gewässerrenaturierung an der Cloer, Bettrather Dyck abgeschlossen

Wir haben im Rahmen der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie eine aus drei Bauabschnitten bestehende wasserbauliche Maßnahme durchgeführt und Ende März 2017 abgeschlossen. Um die Maßnahme der Öffentlichkeit vorzustellen, hatten wir zu einem Pressetermin unter Beteiligung der Genehmigungsbehörde des Kreises Viersen, Vertretern der Stadt Willich und des Wasser- und Bodenverbandes eingeladen.

Fertiger Bauabschnitt III

„Die Gesamtkosten für die Durchführung der Maßnahme belaufen sich auf ca. 180.000,- €. Die Maßnahme wurde mit 80% der förderfähigen Kosten vom Land NRW gefördert“ führt die zuständige Projektleiterin beim Wasser- und Bodenverband, Wasserbauingenieurin Natalie Hoffmann in die Maßnahme ein. „Erhebliche Einsparungen haben sich daraus ergeben, dass der Boden, der zunächst für die Deponierung eingeplant war, zu einem großen Teil in unmittelbarer Nähe auf der Trasse der Pipeline Rotterdam untergebracht werden konnte. Damit konnten die geplanten Maßnahmekosten um fast 50% reduziert werden.“ ergänzt Christoph Rüber, Geschäftsführer des Wasser- und Bodenverbandes der Mittleren Niers.
Im Wesentlichen haben wir in den Bauabschnitte II und III ein Nebengerinne angelegt, dessen Sohle auf der gleichen Höhe wie die Sohle der Cloer liegt. Zudem sind die Uferbefestigungen aus Wasserbausteinen entfernt worden, damit der Gewässerverlauf sich eigendynamisch entwickeln kann und die Uferbereiche wurden stark abgeflacht, so dass sich eine Sekundäraue bildet, die regelmäßig überflutet wird. „Damit wurde weiteres Rückhaltevolumen geschaffen und damit Hochwasserrisiken verringert. Gleichzeitig hat diese Maßnahme zur Folge, dass die Nutrias, die in weiten Bereichen der Gewässer am Niederrhein die Uferböschungen unterhöhlen, keine Möglichkeiten mehr finden, ihre Baue zu graben“ führt Christoph Rüber weiter aus.

Pressetermin
v.l. Christoph Rüber (Wasser- und Bodenverband der Mittleren Niers), Andreas Pook (Amt 66, Kreis Viersen), Rainer Röder (Amt 66, Kreis Viersen), Josef Heyes (Stadt Willich), Guido Görtz (Stadt Willich), Peter Joppen (Wasser- und Bodenverband der Mittleren Niers), Natalie Hoffmann (Wasser- und Bodenverband der Mittleren Niers)

„Solche Baumaßnahmen werden von uns vollständig selber geplant und ohne Einsatz von Fremdunternehmen durchgeführt. Dies spart Kosten und sorgt für eine fachkundige und zügige Durchführung der Bauarbeiten. Dazu sind wir technisch sehr gut ausgestattet.“ erläutert Peter Joppen, Vorstandsvorsitzender des Verbandes.

„Die notwendigen Flächen für die Abschnitte II und III stellte die Stadt Willich zur Verfügung . Im Gegenzug erhält sie die durch die Renaturierung entstandenen Ökopunkte, die z.B. für die Erweiterung oder Ausweisung von Baugebieten benötigt werden.“ bedankt Herr Rüber sich bei Herrn Heyes und Herrn Görtz für die Unterstützung der Stadt Willich. „Und selbstverständlich erfordert eine solche Maßnahme bei Genehmigung und Durchführung auch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der zuständigen Genehmigungsbehörde beim Kreis Viersen“ erläutert Herr Rüber mit Blick auf die Vertreter der unteren Wasserbehörde des Kreises Viersen, Herrn Röder und Herrn Pook, das Verwaltungsverfahren.

Bauabschnitt I
Bauabschnitt I

Weitere Infos:

Verfasser: Dr. Dagmar Spona

01.06.2017: Neue Fassung der FAQ-Liste veröffentlicht!

Aus Anlass der Aufarbeitung der Brücken und Durchlässe auf Anliegergrundstücken wurde die 1. Auflage der FAQ von November 2016 überarbeitet und steht nun zum Download bereit in der Rubrik „Infocenter„. Die Ergänzungen sind auch bereits in die FAQ eingearbeitet.

Verfasser: Dr. Dagmar Spona

31.05.2017: Beitragsveranlagung für „Anliegergrundstücke“

In diesem Tagen werden die Betragsbescheide über Erschwernisse (Brücken und Durchlässe) verschickt, die auf Grundstücken liegen, für die aufgrund §§ 3 ff. Landeswassergesetz NW kein Grundbuchblatt angelegt ist. Für solche Grundstücke ist kein Eigentümer im Grundbuch eingetragen, das Eigentum richtet sich vielmehr nach den Regelungen der §§ 3 ff. LWG NW, wonach die Eigentümer der anliegenden Grundstücke auch Eigentümer der Gewässerparzelle sind.

Bevor die Veranlagung für diese Grundstücke erfolgen konnte, mussten daher die Eigentumsanteile dieser Grundstücke und damit das Eigentum an den sich darauf befindlichen Brücken und Durchlässen den anliegenden Grundstückseigentümern zugewiesen werden.

Die rechtlichen Regelungen betreffend das Eigentum an Gewässerparzellen werden in der folgenden Abbildung dargestellt.

Eigentum an "Anliegergrundstücken"

Das Eigentum an dem in der Abbildung dargestellten Durchlass verteilt sich danach auf 5 Parteien:

  • 2,85 % Eigentümer des Flurstücks nördlich des Flurstücks 1
  • 42,15 %  Eigentümer des Flurstücks 1
  • 5 %  Eigentümer des Flurstücks 2
  • 16 % Eigentümer des Flurstücks 4
  • 34 % Eigentümer des Flurstücks 5

Der von allen Teileigentümern ihrem Eigentumsanteil entsprechende Anteil am Beitrag wird nach den anteiligen Längen parallel zur Gewässerachse verteilt.  Dies wird erreicht, indem die Gesamtlänge des Durchlasses zunächst hälftig geteilt wird. Von dieser hälftigen Länge werden dann pro Seite die Teillängen der einzelnen Anliegergrundstücke ermittelt.

In dem in der Abbildung dargestellten Fall, würde sich der Erschwernisbeitrag für den Durchlass wie folgt verteilen:

  • 50 % des Gesamtbeitrages verteilt sich über die hälftige Länge des Durchlasses auf die Teileigentümer links der Mittellinie des Gewässers.
    • ca. 5,7 % davon (von den 50 % der Durchlasslänge = 2,85 % der Gesamtlänge) entfällt auf den Eigentümer des Flurstücks nördlich des Flurstücks 1 (nicht farblich dargestellt)
    • ca. 84,3 % davon (von den 50 % der Durchlasslänge = 42,15 % der Gesamtlänge) entfällt auf die Eigentümer des Flurstücks 1 (Peter Schmitz/Anneliese Schmitz) (hellgrün)
    • ca. 10 % davon (von den 50 % der Durchlasslänge = 5 % der Gesamtlänge) entfällt auf den Eigentümer des Flurstücks 2 (Dieter Müller) (hellgelb)
  • 50 % des Gesamtbeitrages verteilt sich über die hälftige Länge des Durchlasses auf die Teileigentümer rechts der Mittellinie des Gewässers
    • ca. 32 % davon (von den 50 % der Durchlasslänge = 16 % der Gesamtlänge) entfällt auf den Eigentümer des Flurstücks 4 (Stadt Neustadt) (weiß)
    • ca. 68 % davon (von den 50 % der Durchlasslänge = 34 % der Gesamtlänge) entfällt auf den Eigentümer des Flurstücks 5 (Susanne Wagner) (rosa)

 

Verfasser: Dr. Dagmar Spona

29.05.2017: Blühstreifen an der Cloer in Schiefbahn

Nach verschiedenen Gesprächen, wurde gestern mit der Einsaat eines Blühstreifens an der Cloer in Willich-Schiefbahn die abgesprochene Kooperation zwischen der Stadt Willich, dem Hegering, den betroffenen Landwirten und dem Wasser- und Bodenverband der Mittleren Niers in die Tat umgesetzt.

v.l.: Peter Joppen (Vorstandsvorsitzender des Wasser- und Bodenverbandes und Landwirt), Stephanie Cappel (Liegenschaften Stadt Willich), Klaus Fruhen (Jagdaufsicht), Hans Josef Windbergs, Bereichsleiter Technik Wasser- und Bodenverband), Alina Klein und Andreas Kublank (beide Stadt Willich), Matthias Wellen (Landwirtschaft), Heiner Wellen (Landwirtschaft), Georg Heyes (Jagdpächter und Landwirt)
v.l.: Peter Joppen (Vorstandsvorsitzender des Wasser- und Bodenverbandes und Landwirt), Stephanie Cappel (Liegenschaften Stadt Willich), Klaus Fruhen (Jagdaufsicht), Hans Josef Windbergs, Bereichsleiter Technik Wasser- und Bodenverband), Alina Klein und Andreas Kublank (beide Stadt Willich), Matthias Wellen (Landwirtschaft), Heiner Wellen (Landwirtschaft), Georg Heyes (Jagdpächter und Landwirt)

Durch die unterschiedlichen Nutzungsansprüche an die Landschaft gehen immer mehr Flächen für Wild, Insekten und die Natur im Allgemeinen verloren. Daher haben sich die Beteiligten zusammengesetzt und ausgelotet, was mit wenig Aufwand und viel Gewinn für die Natur auf die Beine gestellt werden kann. Dabei ist die Einsaat eines Blühstreifens im Unterhaltungsstreifen der Cloer herausgekommen, der nun kooperativ umgesetzt wird:

Die Stadt Willich als Eigentümerin des Unterhaltungsweges entlang der Cloer hat regionales Saatgut sowie die Nutzung der Fläche zur Verfügung gestellt. Die Landwirte – teilidentisch mit dem örtlichen Hegering – haben die Fläche für die Aussaat vorbereitet und führen die Aussaat durch. Der Wasser- und Bodenverband der Mittleren Niers als Unterhaltungspflichtiger der Cloer wird bei der Gewässerunterhaltung versuchen, den Blühstreifen zu schonen und diesen nur noch so wenig wie möglich zu überfahren und zu mähen. „Einer Reduzierung der Mahd, insbesondere in den Böschungsschrägen, sind allerdings Grenzen gesetzt“ erläutert Hans Josef Windbergs, Bereichsleiter Technik beim Wasser- und Bodenverband, „denn die Cloer ist ein hydraulisch wichtiges Gewässer und muss jederzeit in der Lage sein, auch bei größeren Regenereignissen das anfallende Wasser abzuführen. Dazu ist es wichtig, dass die Uferböschungen regelmäßig geschnitten werden.“

Alle Beteiligten appellieren an die Spaziergänger und Reiter, die Fläche zu schonen, indem sie diese nicht betreten, überfahren oder überreiten, damit die nach dem Auflaufen noch empfindlichen Pflanzen auch die Chance haben, sich zu entwickeln und zu vermehren.

Maschine und Mensch im Einsatz für die Natur
Maschine und Mensch im Einsatz für die Natur

Weitere Infos:

Verfasser: Dr. Dagmar Spona

29.05.2017: Brückenneubau über den Zweigkanal (Hofflöth) in Clörath hat begonnen!

Wir bauen in Zusammenarbeit und für die Städte Viersen und Tönisvorst eine neue Querung über den Zweigkanal am Treffpunkt der Straßen Clörath und Clörather Mühle.  Nach mehr als einem Jahr Planung, begann am 29.5.2017 der Bau der neuen Querung des Zweigkanals in Clörath/Clörather Mühle.

v.l.n.r.: Paul Linßen (Wasser- und Bodenverband), Hans Josef Windbergs (Wasser- und Bodenverband), Jörg Friedenberg (Stadt Tönisvorst), Georg Gellissen (Stadt Viersen), Peter Joppen (Wasser- und Bodenverband) auf der alten Brücke, kurz vor dem beginnenden Abriss
v.l.n.r.: Paul Linßen (Wasser- und Bodenverband), Hans Josef Windbergs (Wasser- und Bodenverband), Jörg Friedenberg (Stadt Tönisvorst), Georg Gellissen (Stadt Viersen), Peter Joppen (Wasser- und Bodenverband) auf der alten Brücke, kurz vor dem beginnenden Abriss

Die neue Querung war erforderlich geworden, weil das alte Brückenbauwerk aufgrund erheblicher baulicher Mängel im November 2015 für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt werden musste. Schnell war zwischen den beiden zuständigen Städten Tönisvorst und Viersen klar, dass eine rasche Lösung gefunden werden musste. „Die Brücke stellt eine wichtige Verbindung für den landwirtschaftlichen Verkehr dar und wird von Radfahrern zwischen Tönisvorst und Viersen stark frequentiert.“ so Jörg Friedenberg, Technischer Betriebsleiter der städtischen Abwasserbetriebe der Stadt Tönisvorst. Über einen Kontakt mit dem Vorstandsvorsitzenden Peter Joppen des Wasser- und Bodenverbandes war schnell die Idee geboren, Planung und Umsetzung über den Wasser- und Bodenverband durchführen zu lassen, der ohnehin für Unterhaltung und Ausbau des Zweigkanals (=Hofflöth) zuständig ist. „Mit der Erneuerung des Durchlasses konnten gleichzeitig noch zwei weitere Ziele verwirklicht werden, nämlich die Verlegung des kompletten Durchlasses auf das Stadtgebiet von Viersen und eine Renaturierung des Gewässers in diesem Bereich. Wir freuen uns, dass diese Verkehrsverbindung bald wieder vollständig nutzbar sein wird.“ ergänzt Georg Gellissen, Abteilungsleiter der zentralen Bauverwaltung der Stadt Viersen und gleichzeitig Stellvertretender Vorstandsvorsitzender des Wasser- und Bodenverbandes.

(Planung des neuen Gewässerverlaufs mit dem Durchlass)
Planung des neuen Gewässerverlaufs mit dem Durchlass

Die Planung sieht eine Verlegung der Querung ca. 4 m nach Westen vor. Damit liegt diese komplett auf dem Gebiet der Stadt Viersen, die damit alleine für die Unterhaltung zuständig wird. Die damit verbundene notwendige Gewässerverlegung nutzt der Wasser- und Bodenverband dazu, zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie notwendige Renaturierungen durchführen. Dazu werden die Ufer abgeflacht, Totholz eingebaut und das Gewässer aufgeweitet.

Systemschnitt
Systemschnitt

„Wir werden versuchen, die Baumaßnahme so schnell wie möglich umzusetzen und abzuschließen, damit der Verkehr über die Brücke wieder ungehindert fließen kann. Schon zu lange haben Anlieger und vor allem Landwirte lange Umwege in Kauf nehmen müssen, um die Brücke zu umfahren.“ so Peter Joppen, Vorstandsvorsitzender des Wasser- und Bodenverbandes und selber Landwirt. „Geplant ist derzeit eine Woche Bauzeit. Wenn alles glatt läuft, kann am 6.6.2017 wieder die Teerschicht aufgebracht werden. Sobald die Querung befahrbar ist, wird sie wieder für den Verkehr freigegeben. Bis dahin ist noch etwas Geduld gefragt, auch für Fußgänger und Radfahrer, für die die Brücke während der Bauzeit ebenfalls nicht passierbar sein wird.“ fügt er hinzu.

Informationsschild
Informationsschild

Weitere Infos:

 

Verfasser: Dr. Dagmar Spona