31.05.2017: Beitragsveranlagung für „Anliegergrundstücke“

In diesem Tagen werden die Betragsbescheide über Erschwernisse (Brücken und Durchlässe) verschickt, die auf Grundstücken liegen, für die aufgrund §§ 3 ff. Landeswassergesetz NW kein Grundbuchblatt angelegt ist. Für solche Grundstücke ist kein Eigentümer im Grundbuch eingetragen, das Eigentum richtet sich vielmehr nach den Regelungen der §§ 3 ff. LWG NW, wonach die Eigentümer der anliegenden Grundstücke auch Eigentümer der Gewässerparzelle sind.

Bevor die Veranlagung für diese Grundstücke erfolgen konnte, mussten daher die Eigentumsanteile dieser Grundstücke und damit das Eigentum an den sich darauf befindlichen Brücken und Durchlässen den anliegenden Grundstückseigentümern zugewiesen werden.

Die rechtlichen Regelungen betreffend das Eigentum an Gewässerparzellen werden in der folgenden Abbildung dargestellt.

Eigentum an "Anliegergrundstücken"

Das Eigentum an dem in der Abbildung dargestellten Durchlass verteilt sich danach auf 5 Parteien:

  • 2,85 % Eigentümer des Flurstücks nördlich des Flurstücks 1
  • 42,15 %  Eigentümer des Flurstücks 1
  • 5 %  Eigentümer des Flurstücks 2
  • 16 % Eigentümer des Flurstücks 4
  • 34 % Eigentümer des Flurstücks 5

Der von allen Teileigentümern ihrem Eigentumsanteil entsprechende Anteil am Beitrag wird nach den anteiligen Längen parallel zur Gewässerachse verteilt.  Dies wird erreicht, indem die Gesamtlänge des Durchlasses zunächst hälftig geteilt wird. Von dieser hälftigen Länge werden dann pro Seite die Teillängen der einzelnen Anliegergrundstücke ermittelt.

In dem in der Abbildung dargestellten Fall, würde sich der Erschwernisbeitrag für den Durchlass wie folgt verteilen:

  • 50 % des Gesamtbeitrages verteilt sich über die hälftige Länge des Durchlasses auf die Teileigentümer links der Mittellinie des Gewässers.
    • ca. 5,7 % davon (von den 50 % der Durchlasslänge = 2,85 % der Gesamtlänge) entfällt auf den Eigentümer des Flurstücks nördlich des Flurstücks 1 (nicht farblich dargestellt)
    • ca. 84,3 % davon (von den 50 % der Durchlasslänge = 42,15 % der Gesamtlänge) entfällt auf die Eigentümer des Flurstücks 1 (Peter Schmitz/Anneliese Schmitz) (hellgrün)
    • ca. 10 % davon (von den 50 % der Durchlasslänge = 5 % der Gesamtlänge) entfällt auf den Eigentümer des Flurstücks 2 (Dieter Müller) (hellgelb)
  • 50 % des Gesamtbeitrages verteilt sich über die hälftige Länge des Durchlasses auf die Teileigentümer rechts der Mittellinie des Gewässers
    • ca. 32 % davon (von den 50 % der Durchlasslänge = 16 % der Gesamtlänge) entfällt auf den Eigentümer des Flurstücks 4 (Stadt Neustadt) (weiß)
    • ca. 68 % davon (von den 50 % der Durchlasslänge = 34 % der Gesamtlänge) entfällt auf den Eigentümer des Flurstücks 5 (Susanne Wagner) (rosa)

 

Verfasser: Dr. Dagmar Spona

29.05.2017: Blühstreifen an der Cloer in Schiefbahn

Nach verschiedenen Gesprächen, wurde gestern mit der Einsaat eines Blühstreifens an der Cloer in Willich-Schiefbahn die abgesprochene Kooperation zwischen der Stadt Willich, dem Hegering, den betroffenen Landwirten und dem Wasser- und Bodenverband der Mittleren Niers in die Tat umgesetzt.

v.l.: Peter Joppen (Vorstandsvorsitzender des Wasser- und Bodenverbandes und Landwirt), Stephanie Cappel (Liegenschaften Stadt Willich), Klaus Fruhen (Jagdaufsicht), Hans Josef Windbergs, Bereichsleiter Technik Wasser- und Bodenverband), Alina Klein und Andreas Kublank (beide Stadt Willich), Matthias Wellen (Landwirtschaft), Heiner Wellen (Landwirtschaft), Georg Heyes (Jagdpächter und Landwirt)
v.l.: Peter Joppen (Vorstandsvorsitzender des Wasser- und Bodenverbandes und Landwirt), Stephanie Cappel (Liegenschaften Stadt Willich), Klaus Fruhen (Jagdaufsicht), Hans Josef Windbergs, Bereichsleiter Technik Wasser- und Bodenverband), Alina Klein und Andreas Kublank (beide Stadt Willich), Matthias Wellen (Landwirtschaft), Heiner Wellen (Landwirtschaft), Georg Heyes (Jagdpächter und Landwirt)

Durch die unterschiedlichen Nutzungsansprüche an die Landschaft gehen immer mehr Flächen für Wild, Insekten und die Natur im Allgemeinen verloren. Daher haben sich die Beteiligten zusammengesetzt und ausgelotet, was mit wenig Aufwand und viel Gewinn für die Natur auf die Beine gestellt werden kann. Dabei ist die Einsaat eines Blühstreifens im Unterhaltungsstreifen der Cloer herausgekommen, der nun kooperativ umgesetzt wird:

Die Stadt Willich als Eigentümerin des Unterhaltungsweges entlang der Cloer hat regionales Saatgut sowie die Nutzung der Fläche zur Verfügung gestellt. Die Landwirte – teilidentisch mit dem örtlichen Hegering – haben die Fläche für die Aussaat vorbereitet und führen die Aussaat durch. Der Wasser- und Bodenverband der Mittleren Niers als Unterhaltungspflichtiger der Cloer wird bei der Gewässerunterhaltung versuchen, den Blühstreifen zu schonen und diesen nur noch so wenig wie möglich zu überfahren und zu mähen. „Einer Reduzierung der Mahd, insbesondere in den Böschungsschrägen, sind allerdings Grenzen gesetzt“ erläutert Hans Josef Windbergs, Bereichsleiter Technik beim Wasser- und Bodenverband, „denn die Cloer ist ein hydraulisch wichtiges Gewässer und muss jederzeit in der Lage sein, auch bei größeren Regenereignissen das anfallende Wasser abzuführen. Dazu ist es wichtig, dass die Uferböschungen regelmäßig geschnitten werden.“

Alle Beteiligten appellieren an die Spaziergänger und Reiter, die Fläche zu schonen, indem sie diese nicht betreten, überfahren oder überreiten, damit die nach dem Auflaufen noch empfindlichen Pflanzen auch die Chance haben, sich zu entwickeln und zu vermehren.

Maschine und Mensch im Einsatz für die Natur
Maschine und Mensch im Einsatz für die Natur

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Verfasser: Dr. Dagmar Spona

29.05.2017: Brückenneubau über den Zweigkanal (Hofflöth) in Clörath hat begonnen!

Wir bauen in Zusammenarbeit und für die Städte Viersen und Tönisvorst eine neue Querung über den Zweigkanal am Treffpunkt der Straßen Clörath und Clörather Mühle.  Nach mehr als einem Jahr Planung, begann am 29.5.2017 der Bau der neuen Querung des Zweigkanals in Clörath/Clörather Mühle.

v.l.n.r.: Paul Linßen (Wasser- und Bodenverband), Hans Josef Windbergs (Wasser- und Bodenverband), Jörg Friedenberg (Stadt Tönisvorst), Georg Gellissen (Stadt Viersen), Peter Joppen (Wasser- und Bodenverband) auf der alten Brücke, kurz vor dem beginnenden Abriss
v.l.n.r.: Paul Linßen (Wasser- und Bodenverband), Hans Josef Windbergs (Wasser- und Bodenverband), Jörg Friedenberg (Stadt Tönisvorst), Georg Gellissen (Stadt Viersen), Peter Joppen (Wasser- und Bodenverband) auf der alten Brücke, kurz vor dem beginnenden Abriss

Die neue Querung war erforderlich geworden, weil das alte Brückenbauwerk aufgrund erheblicher baulicher Mängel im November 2015 für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt werden musste. Schnell war zwischen den beiden zuständigen Städten Tönisvorst und Viersen klar, dass eine rasche Lösung gefunden werden musste. „Die Brücke stellt eine wichtige Verbindung für den landwirtschaftlichen Verkehr dar und wird von Radfahrern zwischen Tönisvorst und Viersen stark frequentiert.“ so Jörg Friedenberg, Technischer Betriebsleiter der städtischen Abwasserbetriebe der Stadt Tönisvorst. Über einen Kontakt mit dem Vorstandsvorsitzenden Peter Joppen des Wasser- und Bodenverbandes war schnell die Idee geboren, Planung und Umsetzung über den Wasser- und Bodenverband durchführen zu lassen, der ohnehin für Unterhaltung und Ausbau des Zweigkanals (=Hofflöth) zuständig ist. „Mit der Erneuerung des Durchlasses konnten gleichzeitig noch zwei weitere Ziele verwirklicht werden, nämlich die Verlegung des kompletten Durchlasses auf das Stadtgebiet von Viersen und eine Renaturierung des Gewässers in diesem Bereich. Wir freuen uns, dass diese Verkehrsverbindung bald wieder vollständig nutzbar sein wird.“ ergänzt Georg Gellissen, Abteilungsleiter der zentralen Bauverwaltung der Stadt Viersen und gleichzeitig Stellvertretender Vorstandsvorsitzender des Wasser- und Bodenverbandes.

(Planung des neuen Gewässerverlaufs mit dem Durchlass)
Planung des neuen Gewässerverlaufs mit dem Durchlass

Die Planung sieht eine Verlegung der Querung ca. 4 m nach Westen vor. Damit liegt diese komplett auf dem Gebiet der Stadt Viersen, die damit alleine für die Unterhaltung zuständig wird. Die damit verbundene notwendige Gewässerverlegung nutzt der Wasser- und Bodenverband dazu, zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie notwendige Renaturierungen durchführen. Dazu werden die Ufer abgeflacht, Totholz eingebaut und das Gewässer aufgeweitet.

Systemschnitt
Systemschnitt

„Wir werden versuchen, die Baumaßnahme so schnell wie möglich umzusetzen und abzuschließen, damit der Verkehr über die Brücke wieder ungehindert fließen kann. Schon zu lange haben Anlieger und vor allem Landwirte lange Umwege in Kauf nehmen müssen, um die Brücke zu umfahren.“ so Peter Joppen, Vorstandsvorsitzender des Wasser- und Bodenverbandes und selber Landwirt. „Geplant ist derzeit eine Woche Bauzeit. Wenn alles glatt läuft, kann am 6.6.2017 wieder die Teerschicht aufgebracht werden. Sobald die Querung befahrbar ist, wird sie wieder für den Verkehr freigegeben. Bis dahin ist noch etwas Geduld gefragt, auch für Fußgänger und Radfahrer, für die die Brücke während der Bauzeit ebenfalls nicht passierbar sein wird.“ fügt er hinzu.

Informationsschild
Informationsschild

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Verfasser: Dr. Dagmar Spona

26.05.2017: Radtour „Hochwasservorsorge am Hammer Bach“

Der Wasser- und Bodenverband der Mittleren Niers bietet am 09.07.2017 und 24.09.2017 je eine geführte Radtour von ca. 16 km Länge zu Thema der „Hochwasservorsorge am Hammer Bach“ an. Die Teilnehmer sollten ein verkehrssicheres Fahrrad mitbringen und festes Schuhwerk sowie robuste, witterungsangepasste Kleidung tragen. Die Touren beginnen jeweils um 9:30 Uhr und dauern etwas 3,5 Stunden. Die Teilnahme an den Radtouren ist kostenlos. Um Anmeldung unter 02158-408198-0 oder info@mittlereniers.de bis zum 5.7.2017 bzw. 21.09.2017 wird gebeten.

Insgesamt ist die Strecke ca. 16,1 km lang und verläuft im Stadtgebiet von Viersen. Sie führt von der flachen Niersniederung bis hinauf in die höheren Lagen von Viersen-Beberich. Entlang des ganzen Hammer Bachs vom Eisenbahndamm bis zur Quelle hinauf, erläutert sie die Hochwasserrisiken und zeigt die verschiedenen Rückhaltebecken und aktuelle Planungen für den Hammer Bach.

Treff- und Zielpunkt der Tour ist der Bahnhof Viersen. Die Strecke ist mehrheitlich flach, führt aber bis zur Quelle des Hammer Baches in den höheren Lagen von Viersen-Beberich, so dass leichte bis mittlere Steigungen zu überwinden sind.

Radtour "Hochwasservorsorge am Hammer Bach"
Radtour „Hochwasservorsorge am Hammer Bach“

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Verfasser: Dr. Dagmar Spona

26.05.2017: Radtour „Wasserwirtschaft rund um Grefrath“

Der Wasser- und Bodenverband der Mittleren Niers bietet am 11.6.2017 und 10.09.2017 je eine geführte Radtour von ca. 19 km Länge zu Thema der „Wasserwirtschaft rund um Grefrath“ an. Die Teilnehmer sollten ein verkehrssicheres Fahrrad mitbringen und festes Schuhwerk sowie robuste, witterungsangepasste Kleidung tragen. Die Touren beginnen jeweils um 9:30 Uhr und dauern etwas 3,5 Stunden. Die Teilnahme an den Radtouren ist kostenlos. Um Anmeldung unter 02158-408198-0 oder info@mittlereniers.de bis zum 8.6.2017 bzw. 7.09.2017 wird gebeten.

Die Radtour zeigt verschiedene Gewässerausbauprojekte von der Planungsphase bis zur Umsetzung sowie bereits existierende Anlagen an Gewässern und erläutert deren wasserwirtschaftlichen Hintergrund. Die Strecke ist flach, ohne nennenswerte Steigungen und verläuft über befestigte Rad- und Wirtschaftswege. Treffpunkt für den Start ist der Sitz des Verbandes, Bleichweg 5 f in Grefrath. Ausreichende Parkplätze sind vorhanden. Nach der Radtour besteht die Möglichkeit, den Maschinenpark des Verbandes zu besichtigten.

Radtour "Wasserwirtschaft rund um Grefrath"
Radtour „Wasserwirtschaft rund um Grefrath“

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Verfasser: Dr. Dagmar Spona

22.05.2017: Beitragsveranlagung 2017

In den nächsten Tagen werden die Beitragsbescheide für 2017 an unsere kommunalen Mitglieder versendet. Die dazu erforderlichen Beitragsparameter wurden aus dem vom Verbandsausschuss am 28.10.2016 beschlossenen Haushalt 2017 errechnet und stehen zum Download (Veranlagungsparameter) bereit. Diese enthalten bereits die Beitragsparameter der weiteren Beitragsarten (Erschwernisse Brücken & Durchlässe, Hindernisse an Gewässern).

Weitere Informationen zur Finanzierung der Verbandstätigkeit finden Sie auf der Seite „Organisation„.

Verfasser: Dr. Dagmar Spona

21.11.2016: Umfangreiche Liste von häufig gestellten Fragen zum Verband veröffentlicht!

Der Wasser- und Bodenverband hat nach dem Motto „Was Sie schon immer über den Wasser- und Bodenverband der Mittleren Niers wissen wollten“ eine Liste mit häufig gestellten Fragen und ausführlichen Antworten zusammengestellt und diese unter der neuen Unterrubrik „FAQ“ auf seiner Webseite veröffentlicht. Außerdem können Sie die FAQ als pdf-Dateien in drei Varianten herunterladen. Die erste Variante ist zum Lesen am Rechner gedacht und verlinkt zu weiteren Informationsquellen, Gesetzen und Webinhalten. Die Druckversion (zweite Variante) ist zum Ausdrucken gedacht. In den Druckfassungen sind Links zu weiterführenden Informationen zwar enthalten, aber nicht farblich erkennbar.

Die dritte Variante enthält eine Druckfassung mit Seitensortierung für einen Broschürendruck. Hierzu benötigen Sie einen Drucker, der automatisiert doppelseitig drucken kann. Bei den Druckeinstellungen müssen Sie angeben, dass die Seiten über die kurze Seite gedreht werden. Dann können Sie die Seiten in der Mitte falten und heften und erhalten eine handliche A5-Broschüre.

Alle Varianten sind inhaltlich identisch und auf dem Sach- und Rechtsstand von November 2016.

Alle Version stehen auf unserer neu eingerichteten Rubrik „Infocenter“ zur Verfügung. Hier stellen wir in Zukunft konzentriert Informationen zum Verband zum Download zur Verfügung.

Verfasser: Dr. Dagmar Spona

7.11.2016: Informationen zum Hochwasserschutz online!

Hochwasserereignisse, insbesondere durch Starkregenereignisse verursacht, nehmen immer weiter zu. Damit wird die notwendige Eigenvorsorge immer wichtiger. Der Verband hat daher wichtige Informationen zum Hochwassermanagement zusammengetragen und auf seiner Webseite verlinkt.

Verfasser: Dr. Dagmar Spona

1.11.2016: Neue Technik zur Umsetzung von Renaturierungs- und Hochwasserschutzmaßnahmen beim Wasser- und Bodenverband der Mittleren Niers!

Der Wasser- und Bodenverband der Mittleren Niers hat seinen Fuhrpark um einen neuen Schlepper und einen Sand- und Kieskipper ergänzt, um in Zukunft den Herausforderungen der Umsetzung der EG-WRRL gewachsen zu sein.

Hans-Josef Windbergs, Bereichsleiter Technik beim Wasser- und Bodenverband erläutert:

„Fast ausnahmslos alle Maßnahmen zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie und zum Hochwasserschutz erfordern das Abfahren von großen Bodenmassen, da tieferliegende Sekundärauen als Überschwemmungsbereiche und Retentionsraum geschaffen werden sollen.“

Schlepper mit Karre
Schlepper mit Karre, v.l.n.r.: Hans-Leo Sieben (Vorstandsmitglied), Peter Joppen (Vorstandsvorsitzender), Dr. Dagmar Spona (Bereichsleitung Verwaltung), Christoph Rüber (Geschäftsführer), Hans Josef Windbergs (Bereichsleitung Technik)

Um dies kostengünstig zu erreichen, musste der Verband daher seine Transportkapazitäten ausbauen. Da die Baustellen oft geländegängige Fahrzeuge erfordern und Schlepper auch bei den Unterhaltungsarbeiten mit verschiedenen Anbaugeräten rund ums Jahr eingesetzt werden können, fiel die Entscheidung für einen leistungsstarken Schlepper und gegen einen LKW aus.

„Der Kipper wurde nach den Anforderungen des Verbandes vom Hersteller zusammengestellt und ist für den Erdtransport ausgelegt.“

erklärt Hans-Leo Sieben, Vorstandsmitglied und maßgeblich an der Auswahl beteiligt.

„Der Anhänger zeichnet sich durch ein geringes Eigengewicht bei hoher Stabilität aus. Durch seine Form kann die Ladung leicht ohne Rückstände abgekippt werden. Auch für den Transport von Hackschnitzeln, die im Rahmen der Holzungsarbeiten an Gewässern abfallen, ist der Kipper bestens geeignet“

, ergänzt er.

„Die Anschaffung war vor allem aus wirtschaftlichen Gründen sinnvoll. Kostenkalkulationen haben ergeben, dass der Transport mit eigenem Fuhrpark deutlich günstiger und flexibler erfolgen kann, als bei Beauftragung von Unternehmern. So amortisiert sich die Anschaffung schon nach der Umsetzung der ersten Baumaßnahme, bei der das Gespann zum Einsatz kommt“

so Peter Joppen, Vorstandsvorsitzender des Verbandes.

Verfasser: Dr. Dagmar Spona