27.08.2019: Urteile mit Urteilsbegründungen zur Erschwernisveranlagung 2016 und 2017

Inzwischen liegen die ersten Urteile aus der mündlichen Verhandlung vom 24.07.2019 des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vor. Diese können – anonymisiert – im Folgenden heruntergeladen werden.

Das Urteil nimmt zu den folgenden streitigen bzw. rechtlich relevanten Punkten Stellung (Seitenzahlen des Urteils sind jeweils in Klammer angegeben):

  • ordnungsgemäße Rechtsmittelbelehrung (S. 6)
  • Rechtmäßige Rechtsgrundlage (S. 7f.)
    • Verbandsgebiet (S. 8)
  • dingliche Mitgliedschaft (S. 9)
  • Gewässereigenschaft (S. 9)
    • Gewässer § 3 WHG
    • Fließgewässer § 2 LWG NW
  • Verbandsbeiträge (ab S. 8)
    •  keine Doppelveranlagung Erschwerer/Kommunalabgaben (S. 12)
    • § 8 KAG (S. 12)
  • Streifen von 1,50 m gemessen ab BOK
    • Zulässigkeit typisierter Betrachtung (S. 13)
    • Bestandsschutz von Hindernissen (S. 14)
  • Beitragssatz
    • annähernde Ermittlung der Kosten ausreichend
    • Rechtmäßigkeit Beitragssatz 2016 (alte und neue Berechnung) (S. 15, 17 f) und Zulässigkeit des Unterhaltungsfaktors
    • Formel aus den Veranlagungsregeln (S. 15, 17)
  • konkrete Beitragsbemessung
    • Bemessung nach Länge des Hindernisses (S. 16)
    • Längenermittlung aus GIS (S. 16)
    • Pflicht des Mitglieds, konkrete Fehler/notwendige Korrekturen mitzuteilen (S. 16)
    • Berechnung Verwaltungskostenanteil (pro Bescheid / Verhältnismäßigkeit (S. 19)

Das Urteil nimmt zur Berechnung der Beitragssätze für das Jahr 2017 und darin insbesondere zum Verwaltungskostenbeitrag Stellung.

Verfasser: Dr. Dagmar Spona

24.07.2019: Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigt die Erschwernisbeitragserhebung des Verbandes

Die Erhebung von Beiträgen von Grundstückseigentümern für Erschwernisse an Gewässern hat in Teilen der Bevölkerung zu Unmut geführt. Zahlreiche Presseartikel und Medienberichte beschäftigten sich unter anderem mit der Frage, ob der Graben im Bereich des Grünen Weges in Willich-Anrath, ein Fließgewässer ist oder nicht.

Nach einer mehr als zweistündigen öffentlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf, hat dieses am 24.07.2019 in der ersten Instanz entschieden, dass die Veranlagung von Gewässeranliegern zu Erschwernisbeiträgen rechtmäßig ist.

Gegenstand der Verfahren waren die Beitragsbescheide verschiedener Mitglieder über Erschwernisse an Gewässern für das Jahr 2016 und 2017. Das Gericht hat alle Klagen, die nicht bereits von den Klägern selber zurückgenommen worden waren, abgewiesen und damit das Vorgehen des Verbandes als rechtmäßig bestätigt.

Auch die immer wieder von Mitgliedern gerügte Praxis, die Länge der Hindernisse über Luftbilder zu bemessen, wurde vom Gericht als ausdrücklich zulässig angesehen. Die Berechnung der Beitragssätze ist vom Gericht ebenfalls nicht mehr bemängelt worden. Das Gericht hat sich ausführlich mit allen von den Klägern vorgebrachten Argumenten auseinander gesetzt und sich die Entscheidung ersichtlich nicht leicht gemacht. Dabei wurde auch die Frage erörtert und entschieden, ob es sich bei dem Graben um ein Gewässer handelt und dies nach ausführlicher Begründung bejaht.

Das Gericht hat die Übersendung des Urteils für Ende August in Aussicht gestellt. Wir hoffen, dass nun wieder Ruhe unter den Mitgliedern einkehrt, damit sich der Verband wieder ausschließlich dem Tagesgeschäft zuwenden kann.

Verfasser: Dr. Dagmar Spona

28.06.2019: Absage Radtour am 07.07.2019

Wachtendonk – Blick auf die Niers

Leider muss die im Veranstaltungskalender des NP Schwalm-Nette angekündigte  Radtour „Wasser im Kultur- und Naturraum rund um Wachtendonk“ aus personellen Gründen ausfallen. Wir bitten um Verständnis und hoffen, diese zu einem späteren Zeitpunkt wieder anbieten zu können.

Verfasser: Dr. Dagmar Spona

22.11.2018: neu berechnete Beitragsparameter für 2017 online

Mit etwas Verspätung können Sie nun die neu berechneten Beitragsparameter für das Jahr 2017 als pdf-Datei herunterladen.

Neue Veranlagungsparameter 2017

Den Hintergrund für die Neuberechnung der Beitragssätze möchten wir Ihnen gerne erläutern:

Wenn Sie bereits für das Jahr 2016 einen Beitragsbescheid oder eine Anhörung erhalten haben, werden Sie feststellen, dass die Beitragssätze im Vergleich zum Vorjahr erheblich gestiegen sind. Dies hat folgenden Grund:

Gegen den Beitragsbescheid über Erschwernisse für das Jahr 2016 haben sich verschiedene Mitglieder durch Einlegung von Klagen beim Verwaltungsgericht Düsseldorf gewehrt. Das Gericht war der Auffassung, dass die, im Rahmen der Satzung und der Veranlagungsregeln zugunsten der Erschwerer sehr niedrig geschätzten Erschwerniskosten, deutlich näher an den tatsächlichen Verhältnissen ausgerichtet werden müssen. Das betraf allerdings nicht die einzelnen Hindernisse, sondern die Gerätekosten, mit deren Hilfe die Beitragssätze berechnet wurden. Insbesondere die Reparaturkosten für die eingesetzten Geräte müssen an den tatsächlichen Ausgaben und nicht allein über die Abschreibungskosten ermittelt werden. Dies bedeutet ab dem Veranlagungsjahr 2017, dass der Verband alle Beitragssätze für Erschwernisse nach den Vorgaben des Gerichts berechnen musste, was sich in der Erhöhung der Beitragssätze niederschlägt.

Die Ausführungen des Gerichts werden auch dazu führen, dass mit von Jahr zu Jahr schwankenden Beitragssätzen zu rechnen ist, da die tatsächlichen Reparaturkosten nicht vorhergesagt werden können und auch die Anschaffung von neuen Geräten zu Beitragssprüngen sowohl nach oben als auch nach unten führen können.

Der Verband hätte dies den Mitgliedern gerne erspart, ist aber gehalten, um in Zukunft jederzeit rechtmäßige Bescheide zu erlassen, sich an die Vorgaben des Gerichts zu halten. Wir verweisen in diesem Zusammenhang daher nochmals auf die Seiten 10 bis 12 unserer Broschüre „Häufig gestellte Fragen (FAQ)“, auf denen beschrieben ist, wie Sie Erschwernisbeiträge reduzieren oder gänzlich entfallen lassen können. Die Broschüre steht auch – falls Sie diese aus der Veranlagung für das Jahr 2016 nicht mehr haben sollten – für Sie zum Download bereit.

Verfasser: Dr. Dagmar Spona

06.11.2018: Offene Stellen

Wir suchen weiterhin:

Auch Rechtsreferendare können sich gerne für die Verwaltungsstation oder die Wahlstation bei uns bewerben.

Verfasser: Dr. Dagmar Spona

29.10.2018: Die Bepflanzung der Cloer hat mit tatkräftiger Hilfe begonnen

Gestern hat die Bepflanzung am Bettrather Dyk in Neersen begonnen. Auf der in 2016 und 2017 renaturierten Fläche an der Cloer werden über 80 verschiedene Bäume gepflanzt, um für eine Beschattung des Gewässers zu sorgen. Dies sind vor allem Erlen, Weiden und Eschen, die am Niederrhein natürlicherweise an Gewässern vorkommen. Die Beschattung hilft, eine Verkrautung der Sohle zu verhindern und entspricht dem natürlichen Gewässertyp am Niederrhein.

Hilfe kam dabei von einer Kindergartengruppe aus der Kita Pappelallee, die unsere Mitarbeiter Norbert Lüfkens, Paul Linßen und Rudi Goetzens tatkräftig unterstützt haben. In weniger als einer Stunden, waren schon mehr als 5 Bäume gepflanzt. Die Kinder hatten sichtlich viel Spaß an dieser Aktion und werden diese hoffentlich noch lange in Erinnerung halten.

Beim Bäume pflanzen
Beim Bäume pflanzen
Gruppenbild
Lehrstunde (Erwachsene von l.n.r.;: Paul Linßen, 2 Erzieherinnen der Kita, Christoph Rüber (Geschäftsführer beim Wasser- und Bodenverband), Martina Stall (Technische Beigeordnete der Stadt Willich), Peter Joppen (Vorstandsvorsitzender des Wasser- und Bodenverbandes), Josef Heyes,

Auch Bürgermeister Heyes packte tatkräftig an und erklärte den Kindern, die aufmerksam zuhörten, wie man Bäume pflanzt und welche Bedeutung Bäume für die Natur haben. Und dann gab es noch eine Überraschung. Zur Vorbereitung des Termins, waren die Uferböschungen der Cloer geschnitten und diese z.T. gekrautet worden. Dabei hatte sich ein Bewohner der Cloer unter dem Mähgut versteckt. Er hatte Glück, dass er nicht versehentlich zertreten sondern entdeckt wurde. Natürlich wurde der Krebs vorsichtig vom Mähgut befreit und zurück ans Gewässer getragen und dort in die Freiheit entlassen.

Amerikanischer Sumpfkrebs
Amerikanischer Sumpfkrebs

Erste Recherchen haben ergeben, dass es sich dabei um einen Amerikanischen Sumpfkrebs (Procambarus clarkii) handelt, der in Europa eingewandert ist, ein sogenannter Neozoe. Er benötigt sauberes Wasser. Dass er sich offenbar in der Cloer wohlfühlt, spricht für die durchgehende gut Wasserqualität in der Cloer.

In der Vorwoche hatten wir schon, zur Verbesserung der Ökologischen Situation an der Cloer, verschiedene Arten und Stücke Totholz eingebaut. Wichtig dabei ist, dass diese so gegen Wegschwemmen gesichert sind, dass sie auch bei höheren Wasserständen und damit zunehmender Strömung an ihrem Platz bleiben.

Totholz (Baumstubben) in der Cloer
Totholz (Baumstubben) in der Cloer

Totholz schafft neue Lebensräume für viele Klein- und Kleinstlebewesen in den Gewässern. Es nimmt Einfluss auf die Strömung und sorgt damit für Bereiche, mit unterschiedlichen Strömungsstärken, die unterschiedlichen Tieren und Pflanzen Lebensraum bieten.

Weitere Infos:

Verfasser: Dr. Dagmar Spona

30.09.2018: Baumaßnahme zum Ausgleich der Wasserführung am Münchheider Graben vorgestellt

Der Münchheider Graben (Gew.-Nr. 16.04.09) ist ein temporär wasserführendes Gewässer mit einer Gesamtlänge von ca. 2,6 km. Das Gewässer nimmt seinen Ursprung nahe der Kreuzung Anrather Straße/ Hammerwerksweg in Willich und verläuft in südwestliche Richtung bis zur Mündung in die Willicher Fleuth (Gew.-Nr. 16.04) an der Autobahn A44. Das Gewässerprofil hat eine symmetrische Trapezform mit einer durchschnittlichen Sohlbreite von 0,9 m und einer mittleren Tiefe von ca. 1,15 m.

geplanter Retentionsraum unterhalb der S-Kurve
Retentionsraum unterhalb der S-Kurve

Ca. 100 m unterhalb der Kreuzung Beckershöfe/Kückesweg/Münchheide wies der Münchheider Graben einen doppelten Knick von je 90° (sogenannte S-Kurve) auf einer Strecke von ca. 15 m auf. Dieser Gewässerverlauf stellte ein hydraulisches Nadelöhr dar, da er einen gleichmäßigen Abfluss im Gewässer verhindert und bei starken Regenereignissen zu regelmäßigen Ausuferungen in die angrenzenden Grundstücksflächen führte.

Mit der Maßnahme wurde die vorhandene S-Kurve durch eine hydraulisch vorteilhafte Verlegung des Gewässers entschärft, so dass das Wasser nun wieder besser abfließen kann. Gleichzeitig wurde die Speicherkapazität des Münchheider Grabens ausgebaut, indem ein Rückhalteraum (=Retentionsraum) mit Auenwirkung in die anliegende Wiesenfläche integriert wurde. In diesem können zusätzlich bis zu 200 m³ Wasser temporär gespeichert werden. Zudem wurde das Gewässerprofil bis zum Durchlass unterhalb der Hofanlage erweitert und zur ökologischen Verbesserung die Ufer teilweise abgeflacht und eine Brücke unterhalb des Hofes erneuert.

Retentionsraum nach Fertigstellung
Retentionsraum nach Fertigstellung

Durch die naturnahe Gestaltung dieses Wasserrückhalteraums wurde auch ein Lebensraum für seltene Tiere und Pflanzen geschaffen, die sich auf die Umweltbedingungen am und im Wasser spezialisiert haben. Mit der Umsetzung dieser Maßnahme hat der Wasser- und Bodenverband erreicht, dass der betroffene Gewässerabschnitt auch die Wassermenge, die mit einer statistischen Wiederkehrwahrscheinlichkeit von 100 Jahren (HQ 100) anfällt, schadlos abführen kann.

Die gesamte Baumaßnahme war ca. 400 m lang endet an der neu errichteten Brücke. Diese stellt auch aufgrund ihres baulichen Zustandes und des Durchmessers ebenfalls einen hydraulischen Engpass dar.

Einbau der neuen Brücke
Einbau der neuen Brücke

Nachdem die Planung und der Erwerb der Grundstücke sowie die Durchführung des Genehmigungsverfahrens mehrere Jahre in Anspruch genommen haben, wurde im April 2018 mit den Bauarbeiten zur Umgestaltung begonnen und die wesentlichen Arbeiten innerhalb von 4 Wochen abgeschlossen. Die gesamten Bauarbeiten – bis auf das Setzen der Durchlassteile – wurden von Mitarbeitern und Gerätschaften des Verbandes durchgeführt. Im Rahmen der Bauarbeiten wurden nicht unerhebliche Mengen von Bauschutt gefunden und ordnungsgemäß entsorgt. Im Herbst 2018 werden noch Sträucher gepflanzt und die Kopfseiten des neuen Brückenbauwerks ausgepflastert werden.

Weitere Links:

1. Spatenstich Baumaßnahme S-Kurve

Verfasser: Dr. Dagmar Spona

16.09.2018: Radtour „Wasser in Kultur- und Naturraum rund um Wachtendonk“

Niers bei Burg Wachtendonk
Niers bei Burg Wachtendonk

Am 16.09.2018 ab 9:30 Uhr findet zum ersten mal unsere neue Radtour „Wasser in Kultur- und Naturraum rund um Wachtendonk“ statt.

Sedimentfang
Sedimentfang

Beginnend und endend in der Ortsmitte von Wachtendonk (Friedensplatz) führt die ca.17 km lange Radtour entlang des historischen Stadtgrabens und verschiedener Gewässer und Anlagen (Sedimentfang, Nettedücker)in das Umland von Wachtendonk zu drei Rückhaltebecken (Dorfbach I, Dorfbach II und Aerbecker Bach) sowie zu einem Auwaldrest. Dabei wird die Bedeutung der Fließgewässer für Kultur und Natur erläutert.

Treffpunkt ist der Friedensplatz in Wachtendonk. Um Anmeldung bis 14.09.2018 unter 02158-408198-0 oder info@mittlereniers.de wird gebeten. Ein verkehrssicheres Fahrrad muss vom Teilnehmer mitgebracht werden.

Am 07.07.2019 wird diese Radtour wiederholt.

Verfasser: Dr. Dagmar Spona

10.09.2018: Stellen im Bereich Verwaltung zu besetzen

Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt, zur Verstärkung unseres Teams im Bereich Verwaltung

1. einen Rechtsanwalts- oder Notarfachangestellten (m/w/d)  als Sachbearbeiter in Vollzeit (befristet, unbefristete Übernahme vorgesehen, 39 Stunden/Woche)

>> Stellenausschreibung Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter (m/w/d)

2. einen Juristen (m/w/d) oder einen Verwaltungsfachwirt (m/w/d) oder einen Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) oder einen Rechtspfleger (m/w/d) als Fachverwaltung in Vollzeit (befristet, unbefristete Übernahme vorgesehen, 39 Stunden/Woche)

>> Stellenausschreibung Jurist/Verwaltungsfachwirt/Verwaltungsfachangestellter/Rechtspfleger (m/w/d)

Außerdem suchen wir weiterhin:

Verfasser: Dr. Dagmar Spona

05.09.2018: Schieber an der Niers genehmigt

Absperrbauwerke an der Niers genehmigt

Wer den Weg rechts der Niers im Bereich Willich-Neersen bis Viersen-Süchteln schon einmal genutzt hat, hat sie vielleicht schon gesehen: Seit vielen Jahrzehnten befinden sich dort Absperrbauwerke, sogenannte „Schieber“, die die Nebengewässer der Niers von der Niers trennen. Sie wurden seinerzeit errichtet – die genauen Umstände sind nicht mehr zu ermitteln – um im Falle von Hochwasser einen Rückstau aus der Niers in die Nebengewässer zu verhindern.

Klappenbauwerk
Klappenbauwerk

„Im Zuge der nach der EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie erforderlichen neuen Ausweisung von Überschwemmungsgebieten der Niers, bestand die Möglichkeit, die Absperrbauwerke mit einzubeziehen und damit die Überschwemmungsgebiete entsprechend kleiner auszuweisen.“ erklärt Christoph Rüber, Geschäftsführer des Wasser- und Bodenverbandes. „Dazu war allerdings erforderlich, die Schieber im Rahmen der satzungsgemäßen Aufgaben des Verbandes als Anlagen am Gewässer genehmigen zu lassen.“ erläutert er weiter. „Durch die inzwischen vorliegende Genehmigung können große Teile der bebauten Flächen am Grenzweg aus dem Überschwemmungsgebiet der Niers ausgeklammert werden, so dass die Eigentümer der Grundstücke keine Wertverluste ihrer Grundstücke hinnehmen müssen.“ ergänzt Peter Joppen, Vorstandsvorsitzender des Wasser- und Bodenverbandes. „Auch wenn das Genehmigungsverfahren fast drei Jahre gedauert hat, zeigt dieser Fall einmal mehr, dass durch Kooperation von Behörden Gutes für den Bürger bewirkt werden kann. Insoweit sind wir der Bezirksregierung Düsseldorf und dem Kreis Viersen als Genehmigungsbehörde dankbar, dass sie den Verband bei dem Versuch, eine Lösung im Sinne der Bürger zu finden, unterstützt haben.“ lobt Herr Joppen die übrigen Beteiligten.

Hans-Josef Windbergs, Bereichsleiter Technik des Wasser- und Bodenverbandes erläutert das weitere Vorgehen: „Derzeit werden die Schieber mit einer Sicherung versehen, die ein unberechtigtes Bedienen der Schieber durch Dritte verhindert.“ Ein Schließen und Öffnen der Schieber zur falschen Zeit, kann zu Überschwemmungen oder Vernässungen des Hinterlandes führen und das Herbeiführen von Überschwemmungen stellt sogar eine Straftat dar. „In weiterer Zukunft soll der Faktor ‚Mensch‘ bei der Bedienung der Schieber ausgeschlossen werden, indem alle heute noch manuell betriebenen Schieber in Automatikklappen umgebaut werden, die einen automatischen Betrieb abhängig vom Wasserstand der Niers gewährleisten“ so Herr Windbergs weiter. Schon jetzt betreibt der Verband drei Automatikklappen, zwei davon am Grenzweg in Willich-Neersen.

Automatikklappe
Automatikklappe

Verfasser: Dr. Dagmar Spona